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Österreich weiterhin säumig beim Umsetzen der CSRD

von Andreas Dolezal

Österreich ist erneut säumig beim fristgerechten Umsetzen einer EU-Richtlinie. Die neuen Pflichten zur Nachhaltigkeitsberichterstattung – die Corporate Sustainability Reporting Directive CSRD – sollte bereits bis 6. Juli 2024 in nationales Recht umgesetzt sein, denn die EU sieht vor, dass große Unternehmen bereits das Geschäftsjahr 2024 auf Basis der neuen Regeln berichten. Doch das Nachhaltigkeitsberichtsgesetz NaBeG lässt weiterhin auf sich warten.

Zwischen den Stühlen

Damit entsteht für große, nach der CSRD berichtspflichtige Unternehmen, wie Banken, Versicherungen und Börsennotierte mit mehr als 500 Mitarbeitern, die missliche Situation, dass ihnen die gesetzliche Grundlage für die nachhaltige Berichterstattung fehlt – obwohl die europäischen Berichtsstandards ESRS (European Sustainability Reporting Standard) bereits seit 1. Januar 2024, also für das Geschäftsjahr 2024, gelten.

Kein NaBeG, keine Berichtspflicht

Genau genommen sind betroffene große Unternehmen ohne NaBeG nicht zu Nachhaltigkeitsberichten auf Basis der ESRS verpflichtet. Dazu kommt, dass die Frist für das Bestellen eines Abschlussprüfers, der gemäß CSRD die Nachhaltigkeitsberichte prüfen soll, für Banken und Versicherungen schon abgelaufen ist. Und es gibt keine zuständige Aufsichtsbehörde.

Tritt das NaBeG erst im Laufe des Jahres 2025, kann es den Verantwortlichen nicht zum Vorwurf gemacht werden, dass sie ihre nicht-finanziellen Berichte auf Basis der alten gesetzlichen Regeln erstellen, die eigentlich abgelöst hätten werden sollen.

Viel Zeit und Geld

Seit Monaten mühen sich große Unternehmen die 284-seitigen ESRS pünktlich in die Praxis umzusetzen, was erhebliche zeitliche, finanzielle und personelle Ressourcen beansprucht, auch bei kleineren Zulieferbetrieben. Ganz umsonst ist dieser Einsatz natürlich nicht, denn irgendwann wird sich Österreich schon noch bequemen die CSRD national umzusetzen. Aber betroffene Unternehmen und deren Lieferanten hätten sich viel Hektik und Stress erspart, wenn schon früher klar gewesen wäre, dass sich die ESRS-Berichtspflicht verzögert.

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