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„Verbesserung“ der EU-Offenlegungs-Verordnung

von Andreas Dolezal

Nachhaltige Finanzprodukte werden bekanntlich gemäß der EU-Offenlegungs-Verordnung (Sustainable Finance Disclosure Regulation SFDR) kategorisiert: „hellgrüne“ Finanzprodukte nach Artikel 8, „dunkelgrüne“ nach Artikel 9. Gemeinsam mit der Abfrage der Nachhaltigkeitspräferenzen soll damit Anlagekapital verstärkt in nachhaltige Investitionen umgelenkt werden. Zum gewünschten Ergebnis führen diesen Maßnahmen jedoch nicht. Daher überlegen die europäischen Aufsichtsbehörden ESAs eine Überarbeitung der SFDR.

Das aktuelle Regelwerk definiert den Begriff der „nachhaltigen Investition“ auf Basis der ESG-Kriterien nicht ausreichend präzise. Entsprechend groß ist die Auslegungsbandbreite für Produktanbieter, mindestens so groß ist auch die Verwirrung bei Anlegern. Dazu kommt, dass die derzeitigen Regularien den Aspekt der Transition – also den Übergang zu einer nachhaltigen Wirtschaft – komplett ignorieren.

Neue Produktkategorien

Anleger sollen den Zweck von Finanzprodukten wie Investmentfonds, Lebensversicherungen und Rentenprodukten besser verstehen. Gleichzeitig soll Greenwashing verhindert werden. Die ESAs überlegen daher die Einführung einfacher und klarer Kategorien für „grüne“ Finanzprodukte:

  • Nachhaltige Finanzprodukte auf Basis der EU-Taxonomie mit Fokus auf nachhaltige Investments und klaren Mindestkriterien. Für Versicherungsprodukte soll eine Methode zur Einstufung der Nachhaltigkeit von Staatsanleihen entwickelt werden.
  • Transitionsprodukte mit Fokus auf Investitionen in Wirtschaftstätigkeiten, die heute noch nicht (gänzlich) ökologisch nachhaltig sind, dies aber werden sollen bzw. müssen, und sich erst im Übergang zur nachhaltigen Wirtschaft („Transition“) befinden.

Zusätzliche Nachhaltigkeitsindikatoren

Darüber hinaus schlagen die ESAs Nachhaltigkeitsindikatoren vor, die dem Nutri-Score auf Lebensmitteln oder den Energieeffizienz-Klassen auf Elektrogeräten ähneln. Ein simpler, farblich von einem grünen A zu einem roten E verlaufender Indikator, könnte das Ausmaß des „grünen“ Beitrags des jeweiligen Finanzprodukts zur Nachhaltigkeit und/oder Transition veranschaulichen.

Verbesserung oder Verschlimmbesserung?

Dass sich die aktuelle EU-Offenlegungs-Verordnung in der Praxis nicht bewährt und Produktanbieter, Finanzberater und Anleger eher abschreckt, scheint sich bis auf EU-Ebene durchgesprochen zu haben. Ebenso wie die Tatsache, dass nachhaltige Finanzprodukte in der aktuellen Form kaum wirksame Beiträge zur Klimaneutralität leisten.

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