Als Berufsverband der selbständigen Berater und Vermittler muss sich AFPA intensiv mit der EU-KI-Verordnung auseinandersetzen, da diese die tägliche Arbeit der Berater und Vermittler erheblich beeinflussen wird, unabhängig davon, ob wir dies wünschen oder uns bereits vorstellen können. Es ist von entscheidender Bedeutung, dass unsere Mitglieder frühzeitig über die neuen Regelungen informiert sind und die notwendigen Anpassungen vornehmen können, um wettbewerbsfähig zu bleiben und rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.
AFPA will sicherstellen, dass unsere Mitglieder frühzeitig über die verpflichtenden Regeln informiert sind, wie etwa Schulungen zur KI-Nutzung ab 2/2025. Hier schätzen wir besonders das Fachwissen der AFPA-Lotsen, deren Aufgabe es ist, komplexe rechtliche Regelungen klar und verständlich zu erläutern, Anwendungsbeispiele zu liefern und Fehler zu vermeiden helfen.
Denn: Die KI-Anwendung verspricht erhebliche Effizienzpotenziale, etwa durch Automatisierung von Prozessen. Aber diese müssen – falls sie nicht gänzlich verboten sind – transparent und datenschutzkonform gestaltet werden. Bei Verstößen drohen hohe Strafen.
Seit ihrer Gründung will AFPA den Mitgliedern einen Informationsvorsprung liefern, damit sie frühzeitig ihr Geschäftsmodell an neue EU-Regulierungen anpassen können. Also will AFPA auch im Bereich KI die Mitglieder befähigen, Wettbewerbsvorteile durch rechtzeitige und regelkonforme Implementierung / Nutzung von solchen Systemen zu sichern. Gleichzeitig verbotene Anwendungen und damit verbundene Strafen verhindern.