Die Veranstaltung der Österreichischen Gesellschaft für Versicherungsfachwissen (GVfW), in Kooperation mit der Universität Liechtenstein am 4. März 2025 bot einen tiefgehenden Einblick in die komplexen Wechselwirkungen zwischen Versicherungsaufsichtsrecht und Vertragsrecht. Die Experten beleuchteten auf eindrucksvolle Weise, wie das Versicherungsaufsichtsrecht, das den Kundenschutz und die Marktstabilität gewährleistet, mit dem Privatrecht zusammenwirkt, das auf Produktgestaltungsfreiheit und Individuenrechten fokussiert ist.
Prof. Dr. Bernhard Burtscher eröffnete die Veranstaltung mit einem Vortrag über die Entwicklungen im Bereich der Product Governance und zeigte auf, wie wichtige Regulierungen wie die Versicherungsvertriebsrichtlinie (IDD) und die Product Oversight and Governance Regulation (POG-VO) den Versicherungsmarkt beeinflussen. RA Dr. Peter Konwitschka ging im zweiten Vortrag auf die Spannungsfelder zwischen Versicherungsaufsichtsrecht und Versicherungsvertragsrecht ein und diskutierte die Herausforderungen der Differenzierung von Versicherungsprodukten bei gleichzeitigem Schutz der Kundenrechte.
Dr. Stephan Korinek beleuchtete die Wechselwirkungen zwischen Versicherungsaufsichtsrecht und Gesellschaftsrecht, wobei er die Entwicklung der Finanzmarktregulierung und die zunehmende Komplexität der Vorschriften thematisierte. Univ.-Prof. Dr. Martin Schauer schloss die Reihe mit einem Vortrag über das Spannungsverhältnis zwischen Versicherungsaufsichtsrecht und Vertragsrecht, wobei er die Notwendigkeit einer klaren inhaltlichen Abgrenzung und die Bedeutung der Gleichbehandlung im Versicherungsrecht hervorhob.
Das Fazit der Veranstaltung zeigte, dass sich die rechtlichen Anforderungen in der Versicherungsbranche zunehmend überschneiden und weiterentwickeln, wodurch Versicherer vor neuen Herausforderungen stehen, die es erfordern, sowohl die Finanzstabilität zu wahren als auch kundenfreundliche und faire Produkte zu gestalten. Insbesondere die fortschreitende Harmonisierung der europäischen Finanzmarktregulierung und die Bedeutung von Governance und Compliance machen eine präzise Abgrenzung zwischen Aufsichts- und Privatrecht notwendig. Somit bleibt das Zusammenspiel der beiden Rechtsgebiete ein zentrales Thema, das die Praxis weiterhin prägen wird. Zum Abschluss der Veranstaltung moderierte Univ. Prof. Dr. Martin Schauer die Podiumsdiskussion mit Mag. Maria Althuber-Griesmayr, VVO, Univ.-Prof. Dr. Michael Gruber, Universität Salzburg, Dr. Peter Eichler, UNIQA, Dr. MMag. Martin Ramharter, BMF und Dr. Hermann Wilhelmer von Lauff und Bolz Versicherungsmakler GmbH, um die gewonnenen Erkenntnisse zu reflektieren und weiterführende Fragestellungen zu erörtern. Die Diskussion lieferte wertvolle Impulse für die Weiterentwicklung der Rechtspraxis und der Regulierung im Versicherungsbereich.