Neuerdings hat sich die EU-Kommission das Vereinfachen von komplexen Regelwerken auf die Fahnen geschrieben. Zu viel Berichterstattung, zu viele Überschneidungen, zu komplex und zu teuer, um sie einzuhalten, sei die Bürokratie, gestand EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen Ende November 2024 ein. Am 26. Februar 2025 präsentierte die EU-Kommission einen Vorschlag für eine Omnibus-Verordnung, mit der insbesondere die grüne Bürokratie – EU-Taxonomie, Nachhaltigkeitsberichtspflichten und Lieferkettengesetz – vereinfacht werden soll.
Die EU-Offenlegungsverordnung wird unabhängig davon bereits überarbeitet. Im Arbeitsprogramm 2025 der EU-Kommission finden wir darüber hinaus 37 Rechtsakte, die die Kommission innerhalb von sechs Monaten zurückzuziehen beabsichtigt. Darunter Regelungen zu Zeitnischen auf Flughäfen, der EU-weiten LKW-Maut, dem Handel mit wildlebenden Tier- und Pflanzenarten und zur Fischerei im südlichen Indischen Ozean. Weitere 123 Rechtsakte stehen auf der Liste der offenen Entwürfe. Experten meinen, damit sind diese Regelwerke quasi auf die lange Bank geschoben.
Wo bleibt der Omnibus für uns Finanzdienstleister?
Finanzdienstleister können ein trauriges Lied über die Komplexität von MiFID II und IDD singen. Ergänzungen wie die vollkommen missglückte Abfrage der Nachhaltigkeitspräferenzen machen diese Regelwerke in der Praxis zum Bürokratie-Monster. Dem Anlegerschutz – dem eigentlichen Grundgedanken von MiFID und IDD – ist damit schon lange nicht mehr gedient. Und die angekündigte Retail Investment Strategie RIS will den Beratungsprozess – nein, nicht einfacher – noch einmal komplizierter machen.
Wenn ein Wirtschaftszweig eine Omnibus-Verordnung mit Vereinfachungen – auch zum Wohl und besseren Verständnis der Kunden – verdient hat, dann die Finanzdienstleistung! Momentan ist der Omnibus für die Finanzdienstleister aber nicht in Sicht. Und die Hoffnung, dass er baldigst um die Ecke biegt, ist leider gering.