Die Europäische Kommission setzt sich aktuell für eine Reihe von Maßnahmen ein, die die Anwendung der EU-Taxonomie und vereinfachen und damit die „grüne“ Bürokratie reduzieren sollen. Durch weniger Verwaltungsaufwand für Unternehmen soll die EU insgesamt wettbewerbsfähiger werden, aber gleichzeitig ihre visionären Klima- und Umweltziele weiterverfolgen.
Die Taxonomie-Verordnung, die seit 2020 in Kraft ist und deren Berichtspflichten seit 2022 gelten, ist einerseits das zentrale Regelwerk des Grünen Deals. Andererseits aber auch die Quelle für überbordende Bürokratie, der Experten nur zweifelhaften echten Nutzen für Klima und Umwelt zugestehen.
- Finanz- und Nichtfinanzunternehmen sollen keine Bewertung der Taxonomiefähigkeit und -konformität ihrer Wirtschaftstätigkeiten mehr vornehmen müssen, wenn die betreffende Tätigkeit insgesamt betrachtet finanziell nicht wesentlich ist. Als Schwellenwert könnten u.a. 10 Prozent der Gesamteinnahmen eines Unternehmens gelten.
- Die wesentlichen Leistungsindikatoren (Key Performance Indicators KPI) für Finanzunternehmen sowie die Quote grüner Vermögenswerte für Banken sollen vereinfacht werden. Sie können sich sogar dafür entscheiden, zwei Jahre lang nicht detailliert zu den wesentlichen KPIs Bericht zu erstatten.
- Die Zahl der Datenpunkte in den Taxonomie-Meldebögen wird für Nichtfinanzunternehmen um 64 Prozent und für Finanzunternehmen um 89 Prozent gesenkt.
Die Änderungen wurden von der Kommission in Form eines delegierten Rechtsakts zur Änderung der Taxonomie-Verordnung sowie zur Klima- und Umwelttaxonomie angenommen, und sind Teil des angekündigten Omnibus I-Pakets. Sie werden nun dem, EU-Parlament und dem Rat zur Prüfung vorgelegt. Die Änderungen gelten voraussichtlich ab dem 1. Januar 2026.