Beim Expertentreffen der Versicherungsmakler in Rust beleuchtete MMag. Dr. Martin Ramharter die Retail Investment Strategy (RIS) als Motor für die künftige Savings and Investment Union (SIU). Sein Vortrag machte deutlich, dass die geplanten Änderungen weitreichende Folgen für Vertrieb, Beratung und Produkte haben werden. Von der Kapitalmarktunion hin zur Spar- und Investitionsunion erwarte man ein Wachstum durch Deregulierung.
Im Zentrum stand die Frage, wie Anleger besser geschützt und gleichzeitig Kapitalmärkte gestärkt werden können. Ramharter betonte, dass die RIS nicht nur Kontrolle, sondern vor allem Vertrauen und Wachstum schaffen solle. „Vereinfachung bedeutet nicht Deregulierung“, unterstrich er mit Blick auf die angestrebte Simplification. Der Zeitplan der Europäischen Kommission sei ambitioniert: Noch vor Weihnachten rechnet man mit einer politischen Einigung, was eine Eintragung 2026 ins Amtsblatt der EU bedeuten würde – mit Umsetzungsfristen von bis zu 24 Monaten ins nationale Recht.
Ein zentrales Thema waren die Inducements, also Provisionen. Die EU-Kommission war zwischenzeitlich auf dem Weg zu einem generellen Provisionsverbot, hat diesen Kurs jedoch abgeschwächt. Ramharter erklärte, dass in der Diskussion vieles untergegangen sei. „Wenn es ein Provisionsverbot gibt, dann bleibt nur noch Honorarberatung auf Stundenbasis“ – diese Aussage sei nicht korrekt. Selbst bei Versicherungsanlageprodukten wäre es möglich gewesen, dass Kunden größere Summen investieren und man ein Honorar vereinbart, das an das Zustandekommen des Vertrags geknüpft ist.
Ursprünglich wollte die Kommission Anreize ausschalten, die durch unterschiedlich hohe Provisionen entstehen. Auch Rückvergütungen von Versicherungsunternehmen und das beratungsfreie Geschäft („execution only“) sollten betroffen sein – diese Vorhaben wurden jedoch zurückgedrängt. Übrig geblieben ist ein Provisionsverbot für die unabhängige Beratung. Für ungebundene Vermittler gilt das nicht: Treten sie als ungebundene Berater auf, besteht kein Verbot.
Aber auch ohne generelles Verbot zeichnet sich eine Verschärfung ab: aktive Offenlegung von Provisionen, übergreifende Prinzipien wie keine Anreize für weniger geeignete Produkte, der Quality Enhancement Test (QET) sowie strengere Transparenzanforderungen.
Die Customer Journey wird sich ebenfalls verändern. Strengere Eignungs- und Best-Interest-Tests, digitale Informationspflichten und die Abfrage von finanzieller Situation, Wünschen und Nachhaltigkeitspräferenzen rücken stärker in den Mittelpunkt. Auch die PRIIP-Verordnung wird angepasst: künftig standardisierte Produktinformationen, präzisere Risiko- und Kostenhinweise sowie digitale Vergleichstools. Für Makler bedeutet das mehr Transparenz, aber auch mehr Instrumente, um den Mehrwert von Produkten darzustellen.
Im abschließenden Teil wandte sich Ramharter dem Leitmotiv „Value for Money“ zu. Die Frage nach dem „gerechten Preis“ bleibe schwierig, doch klar sei: Produkte müssen künftig nachvollziehbar Kosten, Nutzen und Zielmarktinteressen in Einklang bringen.