Christoph Berghammer ©Sabine Klimpt
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Makler befürchten Rechtsunsicherheit

Fachverband der Versicherungsmakler

Der Fachverband der Versicherungsmakler begrüßt die geplante Entbürokratisierungsmaßnahme hinsichtlich der elektronischen Kommunikation im Versicherungsvertragsgesetz (VersVG).

Die Praxis zeigt aber, dass gerade im Rechts- und Wirkungsdreieck „Versicherung – Kunden – Versicherungsmakler“ die elektronische Kommunikation nicht funktioniert. Dies liegt daran, dass diverse offene rechtliche Fragen für Rechtsunsicherheit sorgen und in einigen Konstellationen das Maklergesetz sogar ausgehebelt wird.

Versicherungsmakler sind nach § 28 Maklergesetz verpflichtet, eine angemessene Risikoanalyse und ein angemessenes Deckungskonzept zu erstellen. Um diese Verpflichtungen zu erfüllen, müssen Makler unter anderem in folgende Bereiche eingebunden werden: Angebote, Analysen und Schadensabwicklungen. Durch ihre Rolle als „Bundesgenosse der Kunden“ können Versicherungsmakler daher schlicht nicht übergangen werden. Nur so kann der Versicherungsmakler seine gesetzlichen Verpflichtungen gegenüber Kunden einhalten. Die derzeitigen Regelungen – weder zur elektronischen Kommunikation im VersVG noch die einschlägigen aufsichtsrechtlichen Normen im VAG (Versicherungsaufsichtsgesetz) – sehen diese Einbindung der Versicherungsmakler nicht explizit vor. [1] Dadurch entsteht geradezu ein rechtsfreier Raum, der in der Praxis für große Unsicherheit sorgt und konsumentenfeindliche Auswirkungen haben könnte.

Zum aktuellen Stand der Diskussion äußert sich Fachverbandsobmann KommR Christoph Berghammer, MAS: „Das Thema der Einbindung von Versicherungsmaklern in der elektronischen Kommunikation beschäftigt die Branche schon seit vielen Jahren. In der Praxis zeigt sich, dass viele Maklerkollegen die elektronische Kommunikation schlichtweg deswegen nicht vereinbaren, weil sie die potenziellen Rechtsnachteile in der Beziehung zu ihren Kunden erkennen und diese Nachteile nicht akzeptieren können oder wollen. Das Thema ist daher nicht neu, und ich unterstreiche unsere Forderung nach der gesetzlichen Verankerung der Makler im Rechtsgebiet der elektronischen Kommunikation. Ob dies in den Varianten, die Frau Privat.-Doz. Dr. Isabelle Vonkilch skizziert hat, oder in anderer Weise erfolgen kann, sei dahingestellt, aber die Notwendigkeit, uns zu berücksichtigen, ist evident. Wir sind jedenfalls – sowohl für die Versicherungswirtschaft als auch für die Ministerien – gesprächsbereit. Am Ende des Tages hoffen wir, dass eine gemeinschaftliche Lösung entsteht, die Rechtssicherheit für Makler, Versicherungen und Kunden – vor allem Konsumenten – schafft. Der Vorschlag des Ministerrats eröffnet ein Fenster, gemeinsam die Branche zukunftsfit zu gestalten.“

 

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