Martin Moshammer ©Martin Jordan Fotografie
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Der neue „DeckungsGarant“ beendet Streit mit dem eigenen Versicherer

ROLAND Rechtsschutz

Die Deckungszusage der eigenen Versicherung ist oft ein heikles Thema. ROLAND Rechtsschutz präsentiert mit dem „ROLAND DeckungsGarant“ eine neuartige Lösung, die genau diese Lücke schließt.

Das Problem: Am Ende der Deckung

Im klassischen Privatrechtsschutzvertrag sehen sich Kunden mit einer paradoxen Situation konfrontiert: Zwar sind viele Streitigkeiten abgedeckt, doch die Deckung endet genau dort, wo es um ein Vorgehen gegen die eigene Rechtsschutzversicherung geht – beispielsweise, wenn diese eine Leistungszusage ablehnt. Wer in solch einem Fall das Kostenrisiko nicht selbst tragen möchte, stand bisher vor einer ungünstigen Wahl.

Mag. Martin Moshammer erläutert die bisherige Problematik: „Abhilfe würde hier nur der Abschluss einer zweiten eigenständigen Rechtsschutzversicherung leisten. Doch kann dies tatsächlich die gewünschte Herangehensweise sein? Einerseits schaffe ich damit bewusst eine teilweise Doppelversicherung, mit all ihren unerfreulichen Konsequenzen, und andererseits muss ich in Prämien für zwei Privatrechtsschutzverträge investieren, obwohl ich im Regelfall nur eine Versicherung benötige.“

Die (Produkt-)Lösung: Der DeckungsGarant

Für dieses Dilemma wurde die neue Produktlösung von ROLAND Rechtsschutz entwickelt: der „ROLAND DeckungsGarant“. Es handelt sich um eine gezielte Zusatzdeckung, die diese Versicherungslücke schließt und ausschließlich Streitigkeiten aus Versicherungsverträgen abbildet. „Somit habe ich die Möglichkeit, mich gegen ungerechtfertigte Deckungsablehnungen aus meinen privaten Versicherungsverträgen zur Wehr zu setzen – auch in der Sparte Rechtsschutz. Und zwar ohne eine vollständige zweite Privatrechtsschutzversicherung abschließen zu müssen“, so Moshammer. Ausgenommen von der Deckung sind hierbei nur Streitigkeiten mit der Sozialversicherung sowie aus einer persönlichen D&O-Versicherung, da ROLAND Rechtsschutz hierfür bereits separate, maßgeschneiderte Versicherungslösungen verfügbar hat.

Flexibilität für alle Konstellationen

Das Produkt zeichnet sich durch seine Flexibilität aus und eignet sich für verschiedene Vertriebsmodelle. Er ist sowohl für Konstrukte geeignet, bei denen die Rechtsschutzversicherung Teil einer Bündellösung bei einem Kompositversicherer ist, als auch für Modelle, bei denen die Sparten auf verschiedene Versicherer verteilt sind. Überdies kann die Produktlösung als „Rechtsschutzversicherung zum Einstieg“ verstanden werden. Mag. Moshammer betont: „Neben einer allgemeinen Absicherung der außergerichtlichen Streitbeilegung durch die enthaltene ‚ROLAND Soforthilfe‘ besteht ergänzend auch eine Deckung für Streitigkeiten aus Versicherungsverträgen – zu einem Prämienniveau, mit dem eine klassische Privatrechtsschutzversicherung nicht mithalten kann.“

Verfügbarkeit

Abschließbar ist das Produkt ab Jänner 2026 über die Plattform „NOA International“ von ROLAND Rechtsschutz unter www.roland-portal.at.

 

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