Nach Angaben der EU-Kommission hat sich die Menge kleiner Pakete, die in die EU eingeführt werden, seit 2022 jedes Jahr verdoppelt. 2024 gelangten 4,6 Milliarden solcher Pakete – das sind durchschnittlich etwa 10 Pakete pro EU-Bürger – auf den EU-Markt. 91 Prozent davon stammen aus China, Stichwort TEMU, Shein, Ali Express & Co.
Am 11. Februar 2026 hat der EU-Rat, das Gremium der Staats- und Regierungschefs der Europäischen Union, neue Zollvorschriften für Waren gebilligt, die in kleinen Paketen versandt werden und größtenteils über den elektronischen Handel in die EU gelangen. Mit diesen neuen Vorschriften wird dem Umstand Rechnung getragen, dass solche Pakete derzeit zollfrei in die EU eingeführt werden, was zu unlauterem Wettbewerb zulasten von EU-Verkäufern führt.
Mit der Einigung wird die schwellenwertbasierte Zollbefreiung abgeschafft, die derzeit für in die EU eingeführte Pakete mit einem Wert unter 150 Euro gilt. Bis die EU-Zolldatenplattform einsatzbereit ist (das sollte 2028 der Fall sein), wird ab 1. Juli 2026 für alle Waren, die in die EU eingeführt werden, ein pauschaler Zoll in Höhe von 3 Euro eingehoben – und zwar für alle Waren in kleinen Paketen mit einem Wert unter 150 Euro, die direkt an Verbraucher in der EU versandt werden.
Der Zoll wird auf jede im Paket enthaltene Warenkategorie erhoben. Das können, je nach Inhalt, auch mehrmals 3 Euro sein. Der EU-Rat nennt als Beispiel ein Paket, dass eine Bluse aus Seide und zwei Blusen aus Wolle enthält. Da sie unter verschiedene Unterpositionen des Zolltarifs fallen, enthält das Paket somit zwei verschiedene Waren, die mit jeweils 3 Euro, also in Summe 6 Euro, verzollt werden. Vom neuen Zoll-System werden sowohl der EU-Haushalt als auch die nationalen öffentlichen Finanzen profitieren, da Zölle traditionell zu den Eigenmitteln der Union zählen und die Mitgliedstaaten einen Teil der Beträge als Erhebungskosten einbehalten.




