Wolfgang Menghin ©Hannelore Kirchner
in

Leistung nach Ende der BU Versicherung

Merkur Lebensversicherung

„Deutsche Studien kamen zum Schluss, dass mehr als die Hälfte der leistungspflichtigen BU-Verträge aufgrund Erreichens des vereinbarten Leistungsendes auslaufen (Studien von Helberg/ Franke &Bornberg/ Munich RE). Das heißt, es endet zwar der Vertrag, das Gebrechen in vielen Fällen aber nicht“, erläutert Wolfgang Menghin, Leiter MFA-Vertrieb. Dazu kommt, dass bei dem überwiegenden Teil der Menschen die Invalidisierung bis zum Alter von 50 Jahren eintritt. Aus diesem Grund bietet die Merkur Lebensversicherung ein zusätzliches Feature in ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung an, dass genau diesen Bedarf abdeckt.

Die Erweiterungen gelten für Neuverträge in der BU, deren Leistungsdauer mindestens bis zum 60. Geburtstag der versicherten Person vereinbart wurden. Wird die versicherte Person vor ihrem 45. Geburtstag aufgrund von bedingungsgemäßer Pflegebedürftigkeit berufsunfähig, und besteht diese Pflegebedürftigkeit bis zum Ende der vereinbarten Leistungsdauer ununterbrochen fort, so kommt die vereinbarte Rente lebenslang zur Auszahlung.

Das Produkt-Feature ist in den Bedingungen der Tarife Plan B (Plus) und BUZ (Plus) fix inkludiert. „Unsere Kunden haben somit im Fall einer früh eingetretenen Berufsunfähigkeit aufgrund Pflegebedürftigkeit den Vorteil einer lebenslangen BU-Rente. Und das ohne eine zusätzliche Prämie“, erläutert Menghin. Weiterhin als Zusatzbaustein einschließbar ist der Pflegerentenzusatztarif, der eine Volldeckung im Falle der Pflegebedürftigkeit bietet und grundsätzlich mit einer lebenslangen Pflegerente ausgestattet ist. „Die Produktkombinationen, die bei unseren Vertriebspartnern sehr beliebt sind, bieten dem Kunden einen bedarfsgerechten Versicherungsschutz für oftmals gemeinsam oder in Folge auftretende Leistungsauslöser“, so Menghin abschließend.

Die Zukunftsvorsorge spielt eine zentrale Rolle!

Mobilitätsbarometer