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Smartphone statt Geldbörse

ERGO D.A.S. Rechtsschutz

Österreich führte im Februar 2024 den digitalen Zulassungsschein ein. Mit der neuen ID-Austria haben Fahrzeugbesitzer nach erfolgreicher Einführung des digitalen Führerscheins nun seit einigen Wochen die Möglichkeit, den digitalen Zulassungsschein zu nutzen, der aber nur innerhalb des österreichischen Bundesgebietes verwendet werden kann. Mithilfe einer speziellen App namens eAusweise können sie ihren Führer- und Zulassungsschein bei Fahrzeugkontrollen in digitaler Form vorweisen. Außer Frage, ein effizienter und benutzerfreundlicher Prozess. Doch Vorsicht: Das Risiko des Nichtfunktionierens des digitalen Nachweises trägt der Lenker! Der digitale Zulassungsschein gilt als vollständiger Ersatz für das physische Dokument. Doch gibt es einiges zu beachten, wie die Juristen des D.A.S Rechtsschutz der ERGO Versicherung Österreich hinweisen.  Der digitale Zulassungsschein muss für ein Fahrzeug auf den Fahrzeuglenker oder eine Besitzgemeinschaft in Österreich zugelassen sein, beim aktuellen Smartphone muss eine biometrische Identifizierung vorhanden sein. Des Weiteren sind die Registrierung der ID-Austria und der Download der Apps Digitales Amt sowie eAusweise auf dem Smartphone erforderlich. Bei einer Kontrolle können Fahrzeuglenker Führerschein und/oder Zulassungsschein mit einem kurzzeitig gültigen QR-Code über die eAusweise-App generieren, die vom Kontrollorgan mittels  eines digitalen Lesegerätes geprüft werden. Dabei wird auch der aktuelle Status des digitalen Ausweises angezeigt. Wurde beispielsweise die Fahrberechtigung des Lenkers entzogen, wird dies im Führerscheinregister hinterlegt und scheint bei der digitalen Kontrolle auf.

Ist jedoch der Akku leer, das Smartphone defekt, lässt sich die App nicht öffnen, der Ausweis nicht laden oder ist die Internetverbindung unterbrochen, gilt dies als Verstoß gegen die gesetzlichen Vorschriften und wird so gewertet, als führe man seine Ausweisdokumente nicht mit.

Allerdings gilt eine Ausnahme, wenn das Kontrollgerät des Kontrollorgans defekt ist oder nicht funktioniert. Denn derartige Probleme dürfen dem Lenker nicht zum Nachteil gereichen. Da der digitale Führer- und Zulassungsschein ein vollständiger Ersatz sind, muss das Kontrollorgan eine andere Möglichkeit finden, um die Kontrolle durchzuführen. Kann ein Fahrzeuglenker jedoch weder die erforderlichen physischen Dokumente noch die digitalen vorlegen, drohen Verwaltungsstrafen. Bei vergessenem, jedoch grundsätzlich gültigem Führerschein oder Zulassungsschein sind mindestens 20 Euro zu bezahlen, in der Praxis wohl tatsächlich mehr.

Niederlassungsleiter Kärnten & Tirol

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