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Begräbt die EU ihre Lieferketten-Richtlinie?

von Andreas Dolezal Certified Sustainability Management Expert

„Macron und Merz begraben das EU-Lieferkettengesetz“ titelte die Tageszeitung Die Presse Ende Mai. Nachdem sich der neue deutsche Bundeskanzler Friedrich Merz in einer Rede deutlich für die Abschaffung des deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes ausgesprochen hat, scheint auch die ungeliebte europäische Lieferketten-Richtlinie ins Wanken zu geraten.

Die EU-Lieferketten-Richtlinie, kurz CSDDD, trat bereits im Juli 2024 in Kraft. Sie sieht vor, dass große Unternehmen strenge Sorgfaltspflichten hinsichtlich Menschenrechte und Umwelt in ihren – weltweiten – Lieferketten anwenden müssen. Dieser weitreichende Anwendungsbereich ist der Treiber für enorme Bürokratie und auch für den so genannten Trickle-Down-Effekt. Denn die Großen können ihre Pflichten nur erfüllen, wenn sie ihre kleinen Lieferanten einbeziehen.

Nach massivem Widerstand der Wirtschaft, die aktuell mit zahlreichen Herausforderungen kämpft, hat das EU-Parlament bereits zugestimmt, dass die Anwendung der CSDDD um ein Jahr auf den 27. Juli 2027 verschoben wird. Bis dahin soll sie auch vereinfacht werden, unter anderem sollen sich Sorgfaltspflichten primär auf die ersten Ebene von Lieferanten beschränken.

Der Optimismus, dass sich die EU tatsächlich von einem ihrer Leuchtturmprojekte verabschiedet, hält sich noch in Grenzen. Verschiebung ist fix, Vereinfachungen sind sinnvoll und werden kommen, aber komplett einstampfen? Experten fehlt der Glaube daran. Und selbst wenn das passiert, sind und bleiben sichere Lieferketten für nachhaltig erfolgreiche Unternehmen ein unverzichtbarer Faktor (und – hoffentlich – fixer Bestandteil des Risikomanagements).

Mit spürbar weniger bürokratischem Aufwand kann gutes Lieferkettenmanagement jedenfalls wieder zurück in die zweckmäßige Realität finden.

 

 

 

Quellen:

 

 

MOI – The Magic of Innovation Day

Über zwei Reisen in die USA