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CSRD & CSDDD: Vom grünen Omnibus überrollt

von Andreas Dolezal

Nachdem die EU-Nachhaltigkeitsberichtspflichten (CSRD) und die EU-Lieferketten-Richtlinie (CSDDD) bereits vor dem Sommer verschoben wurden, folgen jetzt die bürokratischen Vereinfachungen. Am 12. November stimmte das EU-Parlament für massive Vereinfachungen von CSRD und CSDDD.

CSRD nur mehr für wirklich große Unternehmen

Die Nachhaltigkeitsberichterstattung soll erstens vereinfacht werden und es sollen zweitens nur mehr große Unternehmen ab 1.750 Beschäftigen (ursprünglich: ab 250 Beschäftigte) mit mehr als 450 Mio. Euro Jahresnettoumsatz (ursprünglich: mehr als 50 Mio. Euro) berichtspflichtig sein. Nur Unternehmen, die diesen Größenkriterien entsprechen, sollen auch im Rahmen der EU-Taxonomie Nachhaltigkeitsberichte vorlegen müssen.

ESRS-Datenpunkte reduziert

Die europäischen Berichtsstandards (ESRS) sollen weiter – Berichten zufolge um bis zu zwei Drittel – vereinfacht und reduziert werden sowie weniger qualitative Angaben erfordern. Branchenspezifische Berichterstattung soll künftig freiwillig sein. Kleinere Unternehmen sollen vor den Berichtspflichten ihrer größeren Geschäftspartner geschützt werden, indem diese keine zusätzlichen Informationen verlangen dürfen, die über die freiwilligen Berichtstandards (VSME) hinausgehen.

CSDDD einfacher und nur mehr für ganz Große

Sorgfaltspflichten in der Lieferkette sollen künftig nur für ganz große Unternehmen gelten, ab 5.000 Beschäftigten und einen Jahresnettoumsatz von über 1,5 Mrd. Euro erzielen (statt 1.000 Beschäftige und 450 Mio. Euro Umsatz). Diese Unternehmen sollen einen risikobasierten Ansatz verfolgen, um negative Auswirkungen ihres Handelns auf Menschen und Umwelt zu erkennen und zu überwachen.

Anstatt eine Flut an Informationen von kleineren Geschäftspartnern einzuholen („Trickle Down-Effekt“), sollen sie sich auf bereits verfügbare Daten stützen und zusätzliche Auskünfte nur im Ausnahmefall anfordern dürfen. Diese Unternehmen sollen künftig auch keinen Übergangsplan mehr vorlegen müssen, um ihr Geschäftsmodell mit den Zielen des Pariser Klimaabkommens in Einklang zu bringen.

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