Hitze wird zunehmend auch zu einem Unfallthema. Die UNIQA hat daher in ihrer Unfallversicherung eine Hitzestressklausel eingeführt. Passiert an einem Hitzetag ein gedeckter Unfall, erhöht sich die vereinbarte Versicherungssumme für Unfall- und Heilkosten automatisch um 2.000 Euro.
Als Hitzetag gilt ein Kalendertag, an dem an der Postleitzahl des Unfallortes eine Lufttemperatur von 35 Grad Celsius oder mehr gemessen wurde. Geprüft werden dafür Unfalldatum und Unfallort anhand offizieller und qualifizierter Wetterdaten, unter anderem von UBIMET. Die Regelung gilt für Unfälle innerhalb Österreichs.
Die Klausel ist bei neuen Verträgen der Unfallversicherung „UNIQA Unfallschutz Freizeit & Beruf“ mit Unfall- und Heilkosten prämienfrei enthalten. Bestehende Kunden können auf den entsprechenden Tarif umsteigen.
Hintergrund ist das steigende Unfallrisiko bei hohen Temperaturen. Hitze belastet den Körper, kann zu schnellerer Erschöpfung und Konzentrationsproblemen führen und damit Unfälle begünstigen. Laut Statistik Austria kommt es an Hitzetagen zu rund 15 Prozent mehr Verkehrsunfällen. Auch im Freizeitbereich ist das Thema relevant: Nach Zahlen des KFV verletzten sich im Vorjahr in den Sommermonaten Juni, Juli und August knapp 70.000 Menschen bei Freizeitunfällen so schwer, dass sie im Krankenhaus behandelt werden mussten. Rund 44 Prozent dieser Unfälle passierten beim Sport. In Hallen- und Freibädern werden jährlich rund 4.100 Personen nach Unfällen im Spital behandelt.
Peter Humer, Vorstand Kunde & Markt Österreich bei UNIQA, sieht die Hitzestressklausel als Anpassung ansteigende Temperaturen. Die zusätzliche Leistung soll Betroffene in einer konkreten Risikosituation finanziell unterstützen.



