Dipl.-Ing. Christian Sipöcz, Vorstandsmitglied der VAV ©VYHNALEK.COM
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Erhöhung der Versicherungssumme

VAV Versicherung

Die VAV Versicherung wartet mit weiteren Produktneuheiten auf und bleibt dabei ihrem Best-Advice-Prinzip treu. Neben der Erhöhung der Versicherungssumme in der Privathaftpflicht bietet die neue Hundehaftpflichtversicherung eine außergewöhnliche Deckungssumme zur günstigsten Prämie.
Die Versicherungssumme in der Privathaftpflichtversicherung ist ab sofort auch mit einer Deckungssumme von 30 Millionen Euro abschließbar. Weltweit mitversichert sind im gemeinsamen Haushalt lebende Ehepartner, Lebensgefährten und Kinder bis zum Alter von 25 Jahren. Zusätzlich zu den Leistungen einer gewöhnlichen Privathaftpflichtversicherung sind im VAV Produkt Tätigkeitsschäden, Schadenersatzansprüche von Angehörigen und Mietsachschäden mitversichert. „Mit der Erhöhung der Privathaftpflicht-Versicherungssumme auf EUR 30 Mio. und dem Launch der Hundehaftpflichtversicherung liefern wir nach der grundlegend überarbeiteten Unfallversicherung bereits drei Produktneuerungen in diesem Jahr. Durch die konsequente Umsetzung unseres Best-Advice-Prinzips festigen wir einmal mehr unser Standing als Innovationstreiber am österreichischen Markt.“, so Dipl.-Ing. Christian Sipöcz, Vorstandsmitglied der VAV.
Die neue Hundehaftpflichtversicherung ist exklusiv für den Online-Vertrieb konzipiert, die maximale Versicherungssumme beträgt 10 Millionen Euro. Es besteht tägliche Kündigungsmöglichkeit. Versicherung sind Hundehalter und alle mitversicherten Personen vor jenen Schadenersatzansprüchen, die der eigene Hund verursacht. Mitversichert sind Welpen bis zu einem Alter von sechs Monaten, solange sie bei der Hundemutter sind. Mitversichert sind Mietsachschäden, Hüterbiss, das Hüten fremder Hunde, die Nutzung des Hundes als Blinden- oder Rettungshund sowie der Verstoß gegen die Leinen- und Maulkorbpflicht. Ausgeschlossen vom Versicherungsschutz sind Ansprüche aus unvermeidbaren Schäden und Schadenersatzverpflichtungen, die rechtswidrig und vorsätzlich herbeigeführt wurden.

risControl 02/2022

Digitalisierung am österreichischen Finanzmarkt