Stefanie Thiem HBV AGCS Österreich © Georg Wilke
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Feuer und Naturkatastrophen

AGCS

Durch den Klimawandel nehmen Dürren, Brände und diverse Naturkatstrophen zu. Feuer und Explosionen, Naturkatastrophen sowie fehlerhafte Wartung und Verarbeitung sind in Österreich genauso wie international die Hauptursachen für Versicherungsschäden größerer Unternehmen – so die Ergebnisse der aktuellen Global Claims Review von Allianz Global Corporate & Specialty (AGCS), die mehr als 530.000 Versicherungsfälle der vergangenen fünf Jahre in über 200 Ländern analysierte.
Die Schadenssumme liegt bei insgesamt 88,7 Milliarden Euro bzw. über 48 Millionen Euro pro Tag und für die nähere Zukunft zusätzlich Belastungsfaktoren sind die Lieferkettenunterbrechungen als Folge von COVID-19 und des Angriffkriegs Russlands gegen die Ukraine. Hinzukommt der Inflationsdruck: Die Wiederbeschaffung von Gütern und Betriebsunterbrechungen könnten teurer werden als ursprünglich erwartet. Aber auch diverse Haftpflichtversicherungen sind von der Teuerung betroffen.

Wie sieht es in Österreich aus?

Zwischen 2017 und 2021 fielen in Österreich Insgesamt 3097 Unternehmensversicherungsschäden in Höhe von ca. 425 Millionen Euro an. Brände und Explosionen machen dabei 40 Prozent aus, gefolgt von Naturkatastrophen (27%), Fehlerhafter Verarbeitung /Wartung (14%), defekten Produkten (7%) und Maschinenausfäll (3%). Innerhalb der Wertschöpfungskette wird die Betriebsunterbrechungsversicherung immer wichtiger. Vor allem in Bezug auf eine Kettenreaktion sollte diese bereits in der Förderung von Rohstoffen und Erzeugung von Vorprodukten ansetzen. Zu den wachsenden Bedrohungen zählen auch Cyberangriffe, die auf hohem Level bleiben. Die zu erwartenden Folgen für Versicherungskunden liegen in steigenden Versicherungsprämien, zukünftig höheren Selbstbehalten bei Neuabschluss und strengeren Abgrenzungen zwischen gedeckten und nicht gedeckten Schadensfällen. Die alten Tarife bei Betriebsunterbrechungsversicherungen könnten in punkto Deckungsumfang und Selbstbehalte bald als „Andenken“ an günstigere Zeiten gelten.

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