3D illustration of a breaking news TV screen
in

Provisionsverbot auf Eis gelegt

Die EU-Kommissarin McGuinness, die ein EU-weites Provisionsverbot für den Versicherungsvertrieb gefordert hatte, ist gestern in ihrer Rede von dieser Forderung abgewichen. Im Gesetzesentwurf wird das Thema Provisionsverbot nur in Form einer Revisionsklausel enthalten sein, die ein vollständiges Provisionsverbot zu einem späteren Zeitpunkt „falls es nötig sein sollte“ erlaubt.

Das Provisionsverbot sei ein wichtiges Thema in der Finanzdienstleistungsbranche, da es einen Interessenkonflikt zwischen Beratern und ihren Kunden aufzeigt. Sie betonte, dass es wichtig sei, das Vertrauen der Verbraucher in die Finanzdienstleistungsbranche wiederherzustellen, insbesondere nach den Skandalen der Vergangenheit, die das Vertrauen der Verbraucher in die Branche erschüttert haben. Aber auch, dass das Fehlen von vertrauenswürdiger Beratung zu einer geringeren Beteiligung von Verbrauchern an Finanzprodukten führen kann, was insgesamt negative Auswirkungen auf die Wirtschaft haben kann. Die polarisierten Meinungen zu einem möglichen Verbot von Provisionen geben Anlass, nochmals darüber zu diskutieren und das Problem anzugehen. Eine Erhöhung der Transparenz wird allein nicht ausreichen, um das Problem zu lösen. Stattdessen schlägt McGuinness vor, die Bedingungen zu verschärfen, unter denen Provisionen erlaubt sind, und darauf hinzuwirken, dass die Berater im besten Interesse ihrer Kunden handeln. Zusätzlich plant sie, in den kommenden Monaten ein Rundtischgespräch mit allen beteiligten Parteien, einschließlich der Industrie und Verbraucherverbände, zu organisieren. Die Industrie wird dazu aufgefordert, Lösungen für die Probleme zu präsentieren. Die geplanten Maßnahmen umfassen eine bessere Aufschlüsselung von Kosten, um es Verbrauchern zu erleichtern, verschiedene Optionen zu vergleichen, sowie gezielte Verbote von Provisionen für bestimmte Transaktionen. Provisionen sollen bei „Execution only“ Geschäften verboten werden, wenn es keinerlei Beratung gibt. Der Gesetzesentwurf wird eine Revisionsklausel enthalten, die ein vollständiges Provisionsverbot zu einem späteren Zeitpunkt „falls es nötig sein sollte“ erlaubt.

Fachverbandsobmann KommR Christoph Berghammer, MAS gibt dazu folgendes Statement ab:

„Es scheint zu sein, dass EU-Kommissarin McGuinness doch noch zur Einsicht gelangt ist und von der Idee eines Provisionsverbots – zumindest vorerst – zurückrudert. Die intensive Arbeit des Fachverbandes der Versicherungsmakler gemeinsam mit BIPAR und vielen BIPAR-Mitgliedsverbänden, v.a. auch in Brüssel vor Ort, dürfte also erfolgreich gewesen sein. Endgültige Klarheit werden wir erst mit der Veröffentlichung des Maßnahmenbündels zur Retail Investment Strategy haben; der Fachverband der Versicherungsmakler wird die Inhalte, sobald sie auf dem Tisch liegen, besonders unter die Lupe nehmen und jedenfalls im Kampf gegen drohende Provisionsverbote nicht nachlassen.“

Unternehmens­kommunikation

Über den Tellerrand blicken