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Fünf Jahre DSGVO

WKÖ

Anlässlich des fünfjährigen Inkrafttretens der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) war dem Thema eine Veranstaltung gewidmet, organisiert von der Sparte Information und Consulting NÖ, der Fachgruppe UBIT NÖ und der WKÖ-Bundessparte Information und Consulting in Kooperation mit „Privacy Officers“, dem Verein österreichischer betrieblicher und behördlicher Datenschutzbeauftragter.  Das Motto: „Ist die DSGVO zum Exportschlager geworden oder steht die EU auf der Digitalisierungsbremse?“

Bundesspartenobfrau Mag. Angelika Sery-Froschauer stellt klar, dass die DSGVO eine gute Datenschutz-Basis geschaffen habe, aber: „Nach fünf Jahren sollte der Rechtsrahmen in einigen Bereichen nachgebessert werden.“ Allen voran brauche es einen Bürokratie-Abbau für kleine und mittelgroße Unternehmen, die sich nicht vorrangig mit Datenschutz beschäftigen können.

In der anschließenden Diskussion, moderiert von Mathias Past, dem Obmann der Fachgruppe UBIT NÖ, mit Andreas Zavadil (Österreichische Datenschutzbehörde), Thomas Schweiger (dataprotect gmbh und SMP Schweiger Mohr & Partner Rechtsanwälte OG), Heidi Scheichenbauer (Research Institute – Digital Human Rights Center) und Ursula Illibauer (WKÖ-Bundessparte Information und Consulting), war die weitere Entwicklung Thema.

Der Tenor: Der Zugang zu Daten und die Nutzung von Daten sind wesentlich für Innovation und Wachstum. Hier haben die großen Tech-Konzerne einen Vorsprung – für die österreichische Wirtschaft hingegen ist die Nutzung ihrer Angebote, vor allem der sozialen Medien, zu einer der größten Unsicherheiten der vergangenen Jahre geworden. Hier müsse eine bessere Verantwortung der Anbieter und Hersteller verankert werden, was nach wie vor fehlt. Es müsse weiters so rasch als möglich wieder ein neues Datenschutzabkommen zwischen der EU und den USA abgeschlossen werden, um den Transfer personenbezogener Daten abzusichern. Die Diskutanten zeigten sich optimistisch, dass es im Sommer zu einem neuen Abkommen und zumindest für eine gewisse Zeit wieder zu Erleichterungen kommen wird.  Handlungsbedarf für Unternehmen wird jedenfalls im digitalen Umfeld, beispielsweise bei Webseiten, bei Cybersicherheit und Transparenz in den Datenschutzerklärungen gesehen. Hinsichtlich der Datenschutzbehörden wird mehr Abstimmung untereinander sowie mehr Personal gefordert, sodass die Dauer der Verfahren wesentlich verkürzt wird und die Unternehmen schneller und größere Rechtssicherheit erhalten.

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