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European Green Bonds Standard auf Schiene

von Andreas Dolezal

Am 23. Oktober hat der EU-Rat eine Verordnung zur Schaffung eines Standards für europäische grüne Anleihen angenommen. Darin werden einheitliche Anforderungen an Emittenten von Anleihen festgelegt, die für ihre ökologisch nachhaltigen Anleihen die Bezeichnung „Europäische grüne Anleihe“ oder „EuGB“ verwenden wollen. Schon im Januar 2020 fasste die EU-Kommission im Grünen Deal die Einführung von ökologisch nachhaltigen Anleihen ins Auge. Sie zählen für die EU zu den wichtigsten Instrumenten, um Investitionen in grüne Technologien, Energie- und Ressourceneffizienz sowie in nachhaltige Verkehrs- und Forschungsinfrastruktur zu finanzieren. Europäische grüne Anleihen orientieren sich an der EU-Taxonomie und sollen weltweit Investoren zur Verfügung stehen.

Mit einer „als ökologisch nachhaltig vermarkteten Anleihe“ sagt deren Emittent den Anlegern zu, dass die Erlöse aus dieser Anleihe für Wirtschaftstätigkeiten verwendet werden, die zu einem Umweltziel beitragen. Nachdem die EU-Taxonomie derzeit nur etwa 100 Wirtschaftstätigkeiten kennt, ist ein gewisses Maß an Flexibilität bei der Verwendung der Erlöse vorgesehen. Für jene Sektoren, die noch nicht von der EU-Taxonomie umfasst sind, soll es eine „Schmutz-Quote“ von bis zu 15 % geben, um die Praxistauglichkeit des Standards zu gewährleisten.

Brüssel sieht in der angenommenen Verordnung einen weiteren Schritt zur Umsetzung der EU-Strategie für die Finanzierung nachhaltigen Wachstums und des Übergangs zu einer klimaneutralen, ressourceneffizienten Wirtschaft. Der neue Standard soll am Markt für grüne Anleihen zur Vergleichbarkeit beitragen und sowohl Emittenten als auch Anlegern zugutekommen.

Die Verordnung tritt 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft, und gelangt 12 Monate danach, also etwa zum Jahreswechsel 2024/2025, zur Anwendung.

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