Die neue Verbraucherkredit-Richtlinie wurde am 30. Oktober 2023 im Amtsblatt der EU veröffentlicht und tritt zwanzig Tage nach Veröffentlichung in Kraft. Die Mitgliedstaaten müssen die Vorgaben der Richtlinie innerhalb von 24 Monaten nach Inkrafttreten umsetzen. Somit endet die Umsetzungsfrist am 20.11.2025.
Die Verbraucherkredit-Richtlinie ist auf Konsumkreditverträge bis zu 100.000 Euro anwendbar (für Hypothekarkreditverträge gilt die Mortgage Credit Directive (MCD) bzw in Österreich das Hypothekar- und Immobilienkreditgesetz (HIKrG) – diese sind nicht Regelungsgegenstand der Verbraucherkredit-Richtlinie). Durch das Engagement des Fachverbands Finanzdienstleister und anderen Interessenvertretern wurde eine Ausnahme für Pfandleihunternehmen und das Operating Leasing erzielt. Auch wurden im Verhandlungsprozess Verbesserungen im Rahmen der vorzeitigen Kreditrückzahlungen erzielt, wenngleich Einzelheiten auf nationaler Ebene noch klarzustellen sind. KommR Mag.Hannes Dolzer Obmann: „Wir werden mit Nachdruck darauf hinwirken und uns dafür engagieren, dass bei der Umsetzung der Richtlinie kein „Gold Plating“ entsteht. Es ist für mich eine erfreuliche Bestätigung, dass die Provision für den Vermittler nicht zurückgezahlt werden muss, wenn dieser im Kundenauftrag handelt. Dies ermöglicht es weiterhin, Provisionen für Kreditvermittlungen zu erhalten, ohne dass diese bei einer vorzeitigen Tilgung des Kredits in jedem Fall zurückerstattet werden müssen.“