Bereits seit dem Jahr 2004 gibt es für Finanzprodukte einen Kriterienkatalog des österreichischen Umweltzeichens. Damit gilt es als ältestes (nachhaltiges) Finanzlabel in Europa. Die Kriterien werden alle vier Jahre überarbeitet, im Verlauf des Jahres 2023 war es wieder einmal soweit. Unter Einbindung von rund 300 Personen aus den Bereichen Finanzwirtschaft, Experten, öffentliche Verwaltung und Zivilgesellschaft entstand die neue Richtlinie UZ49, welche seit 1. Januar 2024 gilt.
Zertifizierbar sind Finanzprodukte, die aufgrund ihrer Veranlagungs- oder Finanzierungsstrategien sowie den dahinterliegenden Managementprozessen nachhaltiger sind als vergleichbare Produkte am Markt. Im Fokus stehen Ausschlusskriterien, die gewährleisten sollen, dass Unternehmen mit Kerngeschäftsfeldern wie fossile Energieträger, Nuklearenergie und Rüstung, sowie Staaten und Unternehmen, die bestimmte internationale Standards und Normen verletzen, in zertifizierten Finanzprodukten nicht zu finden sind. Darüber hinaus bestehen Qualitätsanforderungen an den Erhebungs- und Auswahlprozess sowie Transparenz- und Reporting-Anforderungen.
Neu im überarbeiteten Kriterienkatalog sind Green Loans, also Kredite, die ausschließlich der Finanzierung geeigneter Projekte dienen und dabei Nachhaltigkeits- und Transparenzkriterien einhalten. Finanzierte Projekte müssen einen wesentlichen Beitrag zu zumindest einem Umweltziel oder sozialem Ziel leisten und einen klaren Nutzen für die Umwelt und/oder Soziales mit sich bringen, der auch messbar und nachvollziehbar ist.
Ebenfalls aufgenommen wurden Kriterien mit Bezug zur EU-Taxonomie. Zertifizierte Finanzprodukte müssen für alle Investments unter anderem eine Taxonomie-Analyse durchführen, also angeben, ob Unternehmen, in die investiert wird, Aktivitäten aufweisen, die von der Taxonomie-Verordnung erfasst sind (Taxonomiefähigkeit) und in welchem Ausmaß dieses Unternehmen Taxonomie-konform ist. Bis Ende 2025 ist die Taxonomie-Analyse nicht verpflichtend, bringt jedoch Bonuspunkte.
Achtung: Nachhaltige Finanzprodukte, die das österreichische Umweltzeichen führen, sind nicht automatisch auch nachhaltige Finanzprodukte gemäß Artikel 8/9 der Offenlegungs-Verordnung.