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ESMA-Pläne für effektivere und attraktivere EU-Kapitalmärkte

von Andreas Dolezal Certified CSR Expert

Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde ESMA hat ein Positionspapier zum Thema „Aufbau effizienterer und attraktiverer Kapitalmärkte in der EU“ veröffentlicht. Das Papier enthält 20 Empfehlungen zur Stärkung der EU-Kapitalmärkte und zur Berücksichtigung der Bedürfnisse der europäischen Bürger und Unternehmen.

 

Die Empfehlungen der ESMA für einen gut funktionierenden Kapitalmarkt konzentrieren sich auf drei Dimensionen: Bürger, Unternehmen und den Regulierungs- und Aufsichtsrahmen der EU. Die in diesem Papier vorgeschlagenen Maßnahmen gehen über den eigentlichen Aufgabenbereich der ESMA – Aufsicht über die Finanzmärkte – hinaus und richten sich nicht nur an die nationalen Aufsichtsbehörden, sondern auch an die EU-Mitgliedstaaten, die EU-Kommission und die EU-Mitgesetzgeber sowie an die Finanzbranche.

Die wichtigsten Empfehlungen der ESMA:

  • EU-Bürger: Entwicklung grundlegender langfristiger Anlageprodukte und Rentensysteme, die angemessene Anreize bieten und zur Entwicklung der Kapitalmärkte beitragen, ergänzt durch Verbesserung der finanziellen Bildung.
  • EU-Unternehmen: Entwicklung eines günstigen Ökosystems für Aktiengesellschaften und die Förderung gesamteuropäischer Märkte bei gleichzeitiger Beseitigung von Integrationshindernissen.
  • EU-Regulierung und -Aufsicht: Modernisierung des EU-Rechtsrahmens, um neuen Instrumenten wie wirksamen Unterlassungsbefugnissen Rechnung zu tragen. Gleichzeitig sollte die Einheitlichkeit der Aufsicht zwischen den EU-Aufsichtsbehörden Vorrang haben, während eine weitere Zentralisierung der Aufsicht auf EU-Ebene geprüft werden sollte.

Die ESMA nimmt sich vor, mit allen Interessengruppen zusammenarbeiten, um die formulierten Empfehlungen umzusetzen und durch ihre Arbeit zum Aufbau effektiverer und attraktiverer Kapitalmärkte in der EU beizutragen. Kritiker fragen sich jedoch, ob die ESMA mit dieser Initiative ihre Kernkompetenz sowie ihre Stellung als Aufsicht über gesetzliche Bestimmungen überschätzt. Denn die Empfehlungen fallen eigentlich in den Aufgabenbereich der europäischen (Wirtschafts-)Politik.

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