Die europäische Markt- und Wertpapieraufsicht ESMA möchte mit neuen Leitlinien eine massive Lücke der EU-Offenlegungs-Verordnung SFDR schließen. Die SFDR legt nämlich fest, wann sich ein Finanzprodukt als nachhaltig („hellgrün“ = Artikel 8, „dunkelgrün“ = Artikel 9) bezeichnen darf, vergisst aber auf Schwellenwerte. Das führt zur skurrilen Situation, dass in Artikel 9-Finanzprodukten manchmal nur 1 Prozent nachhaltige Investitionen enthalten sind.
BaFin scheitert mit Richtlinie
Schon im August 2021 wollte die deutsche Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin für nachhaltige Investmentfonds einen „grünen“ Mindestanteil von 75 Prozent festlegen. Diesen nationalen Alleingang stoppte die Behörde jedoch im Mai 2022 selbst. Zu unausgegoren war die Idee, zu groß der Widerstand der Fondsindustrie.
ESMA schließt die Lücke
Nun bereitet die ESMA Leitlinien für die Verwendung von ESG- oder nachhaltigkeitsbezogenen Begriffen in Fondsnamen vor. Einfach gesagt müssen Publikumsfonds, die „grüne“ Begriffe in Namen tragen, zu mindestens 80 Prozent nachhaltig investieren. Wo „grün“ draufsteht, soll auch „grün“ drinnen sein.
Enthält der Fondsname Begriffe wie „Environmental“, „Impact“ oder „Sustainability“ sollen zusätzlich die Ausschlusskriterien für Paris-abgestimmte EU-Referenzwerte (Paris-Aligned-Benchmarks) berücksichtigt werden. Werden Begriffe wie „Transition“, „Social“ oder „Governance“ verwendet, gelten die Kriterien der EU-Referenzwerte für den klimabedingten Wandel (Climate-Transition-Benchmarks).
Gefahr von Brown-Washing
Ein verpflichtender Mindestanteil von 80 Prozent „grüner“ Investment bedeutet auch, dass Asset Manager – in jeder erdenklichen (negativen) Marktphase – zu mindestens 80 Prozent in Aktien und Anleihen investiert sein müssen. Weder lassen sich Asset Manager gerne derart bevormunden, noch wird dies stets zum Vorteil der Anleger sein. Experten sehen unter anderem deshalb die Gefahr, dass Fondsanbieter auf ESG-nahe Begriffe in Fondsnamen gänzlich verzichten. Was dann wiederum dazu führt, dass innen oftmals mehr „grün“ drinnen sein wird als außen draufsteht. Womit sich Fondsmanager dem Vorwurf des Brown-Washings aussetzen.