Mit der zunehmenden Verbreitung von Kryptowerten informiert die Finanzmarktaufsicht in der aktuellen Ausgabe ihrer Reihe „Reden wir über Geld“ über Möglichkeiten der sicheren Verwahrung. Erklärt werden die Unterschiede zwischen digitalen Wallets, die mit dem Internet verbunden sind, und Offline-Lösungen sowie die Bedeutung der Zugangsschlüssel für den Zugriff auf Kryptowerte.
Seit Inkrafttreten der MiCAR-Verordnung (Markets in Crypto-Assets Regulation, EU-Verordnung über Märkte für Kryptowerte) gelten europaweit einheitliche Regeln für CASPs (Crypto Asset Service Provider, Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen). Diese Unternehmen können Kryptowerte für ihre Kunden verwahren und müssen dabei gesetzliche Vorgaben zu Sicherheit, Organisation und Risikomanagement erfüllen. Wer seine Kryptowerte selbst verwahrt, behält zwar die volle Kontrolle, trägt aber auch das Risiko, den Zugang bei Verlust der Zugangsdaten dauerhaft zu verlieren. Die FMA gibt zudem Hinweise, wie sich Verbraucher vor Verlusten durch Bedienfehler oder Cyberangriffe schützen können.


