Für börsennotierte Unternehmen gelten künftig strengere Vorgaben bei der Besetzung ihrer Aufsichtsräte. Der Anteil von Frauen und Männern muss jeweils mindestens 40 Prozent betragen. Bisher lag die Quote bei 30 Prozent.
Die neue Regelung betrifft auch die Versicherungsbranche. Mit der UNIQA Insurance Group und der Vienna Insurance Group sind zwei große österreichische Versicherungsgruppen an der Wiener Börse notiert. Wie viele Frauen und Männer tatsächlich im Aufsichtsrat vertreten sein müssen, hängt von der Größe des Gremiums ab. Wird die gesetzliche Quote bei einer Neubesetzung nicht eingehalten, kann der betreffende Sitz unbesetzt bleiben.
Für Vorstände gibt es weiterhin keine verpflichtende Quote. Die Aufsichtsräte können jedoch eigene Ziele festlegen, um den Frauenanteil im Vorstand zu erhöhen. Über diese Ziele und ihre Umsetzung muss im Corporate-Governance-Bericht informiert werden. Für große, nicht börsennotierte Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten bleibt die bisherige Quote von 30 Prozent bestehen.
Das Gesetz trat am 30. Juni 2026 in Kraft. Die neue 40-Prozent-Quote gilt allerdings erst für Wahlen und Entsendungen, die nach dem 31. Dezember 2026 stattfinden. Bestehende Aufsichtsratsmandate bleiben davon unberührt.


