Die Gesundheitsausgaben in Österreich haben 2025 erstmals die Marke von 60 Milliarden Euro überschritten. UNIQA sieht angesichts des demografischen Wandels und zunehmender Personalengpässe eine wachsende Bedeutung der privaten Zusatzversicherung.
61,3 Milliarden Euro wurden im vergangenen Jahr in Österreich für Gesundheit ausgegeben, das entspricht 11,9 Prozent des Bruttoinlandsprodukts. Rund 14,95 Milliarden Euro beziehungsweise 24,4 Prozent entfielen auf private Gesundheitsausgaben. Diese umfassen neben Versicherungsleistungen allerdings auch Ausgaben, die von den Haushalten direkt getragen werden.
Gleichzeitig verschärft sich die personelle Situation. Mehr als 18.000 Ärzte werden innerhalb der kommenden zehn Jahre das Pensionsalter von 65 Jahren erreichen oder überschreiten. Bereits heute ist rund ein Drittel der österreichischen Ärzteschaft älter als 55 Jahre.
UNIQA spricht sich vor diesem Hintergrund für ein Zusammenspiel von öffentlicher und privater Gesundheitsversorgung aus. „Mit der Demografie lässt sich nicht verhandeln“, erklärt UNIQA-Vorstand René Knapp. Die Menschen würden älter und benötigten mehr medizinische Leistungen, während gleichzeitig weniger Personen im Erwerbsalter für deren Finanzierung und Erbringung zur Verfügung stünden. Private Vorsorge könne nach Ansicht des Versicherers zusätzliche Kapazitäten schaffen und das öffentliche System ergänzen.
Mittlerweile verfügen rund 3,66 Millionen Menschen und damit vier von zehn Österreichern über eine private Krankenversicherung. 2025 kamen rund 86.000 Versicherte hinzu. Insgesamt verzeichneten die privaten Krankenversicherer rund 7,52 Millionen Schaden- und Leistungsfälle, um 12,7 Prozent mehr als im Jahr davor. Unmittelbar ausbezahlt wurden 2,18 Milliarden Euro. Rund 55 Prozent davon entfielen auf Krankenhauskosten und Honorare, weitere 16 Prozent auf ärztliche Leistungen im niedergelassenen Bereich.
Hans Aubauer, Leiter Group Health Insurance bei UNIQA und CEO von UNIQA Health Service, verweist insbesondere auf zusätzliche Termine bei Wahlärzten sowie auf Betten und Operationskapazitäten in Privatkliniken. Auch Sonderklassezahlungen in öffentlichen Krankenhäusern leisteten nach seiner Einschätzung einen Beitrag dazu, medizinische Expertise in den Häusern zu halten.
Bei Wahlärzten erstatten die gesetzlichen Krankenversicherungsträger in der Regel höchstens 80 Prozent jenes Betrags, den ein Vertragsarzt für dieselbe Leistung erhalten hätte. Die Differenz zum tatsächlichen Honorar tragen die Patienten beziehungsweise ihre private Zusatzversicherung. Wird eine Behandlung in einem Privatspital durchgeführt, übernimmt die Sozialversicherung ebenfalls nur einen Teil der Kosten.
Das Pressegespräch fand vor dem Hintergrund der aktuellen politischen Diskussion über den Privatkrankenanstalten-Finanzierungsfonds statt. Die zentrale Botschaft von UNIQA: Das öffentliche Gesundheitssystem soll das Fundament bleiben, private Angebote sollen es ergänzen und zusätzliche Versorgungskapazitäten schaffen.



