Christian Voith @Sabine Klimpt /WKO
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Neue Courtagevereinbarung

UNIQA

Courtagevereinbarungen sind das Fundament der Zusammenarbeit zwischen Versicherungsunternehmen und Versicherungsmakler. UNIQA hat sich mit dem Fachverband der Versicherungsmakler und Berater in Versicherungsangelegenheiten auf wesentliche Eckpunkte einer neuen Vereinbarung verständigt. Christian Voith, Leiter UNIQA Makler- und Partnervertrieb, erläutert, warum die neue Fassung mehr Transparenz bringt, welche Punkte für Maklerpartner besonders relevant sind und weshalb sie die Zusammenarbeit in der Praxis erleichtern kann.

Warum braucht es eine neue Courtagevereinbarung?

Christian Voith: Der Fachverband beschäftigt sich seit vielen Jahren intensiv mit der Ausgestaltung von Courtagevereinbarungen und UNIQA hat diesen Prozess von Beginn an begleitet. Entscheidend war für uns, eine zeitgemäße und praxistaugliche Grundlage für die Zusammenarbeit zu schaffen. Im fachlichen Austausch konnten zentrale Punkte der neuen Vertragsfassung gemeinsam geschärft und auf eine tragfähige Basis gestellt werden.

Wo liegen die wichtigsten Änderungen aus Sicht der Makler?

Ein zentraler Punkt ist die ausdrückliche Anerkennung bevollmächtigter Makler als Ansprechpartner in Vertrags- und Schadenangelegenheiten. Diese Rolle ist nun direkt in der Courtagevereinbarung verankert. Zudem werden bisherige Nebenabreden, insbesondere die 21-Tage-Regel, in den Hauptvertrag übernommen. Das schafft mehr Verbindlichkeit. Ergänzt wird die neue Fassung durch detailliertere Regelungen zu Courtageansprüchen, Rückverrechnungen und den Folgen einer Vertragsbeendigung. Für bereits vermittelte Verträge ist außerdem ein Schutz der bisherigen Courtagesätze vorgesehen.

Auch regulatorisch hat sich das Umfeld stark verändert. Wie bildet die neue Vereinbarung diese Entwicklung ab?

Die Vereinbarung wurde an die regulatorischen Entwicklungen der vergangenen Jahre angepasst. Anforderungen in den Bereichen Geldwäscheprävention, Datenschutz, Datensicherheit und Dokumentation sind nun ausdrücklich berücksichtigt. Damit wird klarer festgehalten, welche Standards in der Zusammenarbeit gelten und welche Anforderungen von beiden Seiten zu beachten sind.

Was bedeutet das für die tägliche Zusammenarbeit mit Maklerpartnern?

Vor allem mehr Klarheit. Die neue Courtagevereinbarung reduziert Interpretationsspielräume, beschreibt Zuständigkeiten genauer und macht Prozesse nachvollziehbarer. Für Maklerpartner bedeutet das mehr Planungssicherheit und eine verlässlichere Grundlage für die tägliche Zusammenarbeit mit UNIQA. Versicherungsmakler sind eine wesentliche Säule des österreichischen Versicherungsmarktes und für uns wichtige Geschäftspartner. Umso wichtiger ist es, zentrale Vertragsfragen gemeinsam zu klären und praxisnahe Lösungen zu verankern.

Gilt die Verständigung mit dem Fachverband damit automatisch für alle Maklerunternehmen?

Nein. Die Verständigung mit dem Fachverband gibt einen klaren Rahmen vor, ist für einzelne Versicherungsmaklerunternehmen aber nicht automatisch verbindlich. Die Courtagevereinbarung betrifft ausschließlich das Verhältnis zwischen Versicherungsmakler und UNIQA und wird weiterhin direkt zwischen den jeweiligen Vertragspartner abgeschlossen. Die rechtliche und wirtschaftliche Bewertung liegt daher bei den Vertragsparteien selbst.

Vielen Dank!

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