Im Jahr 2021 hat ARAG eine Kampagne zur Bekämpfung von Gewalt gestartet und sich dabei mit dem WEISSEN Ring, den Autonomen österreichischen Frauenhäusern und der Männerberatung zusammengetan. Bekämpft wurde vor allem physische und psychische Gewalt in der Familie und in Partnerschaften. Eine neue Dimension der Gewalt, verbaler Gewalt, eröffnet das Internet. „Verbale Übergriffe online werden immer häufiger und deren Auswirkungen können massiv sein.“, so Birgit Eder (CEO ARAG Österreich). Das Internet ist kein rechtsfreier Raum. Man sollte durchaus rechtliche Hilfe in Anspruch nehmen.“
ARAG bietet seit 2014 den Internetrechtsschutz web@ktiv an. Damit ist man rechtlich gut abgesichert. ARAG möchte aber auch darüber hinaus Unterstützung anbieten. Gerade in diesem sensiblen Bereich soll jeder die Möglichkeit haben, sein Recht durchzusetzen. Die ARAG Inhouse-Juristen haben daher auf der Homepage-Seite „ARAG – Aktiv gegen Gewalt“ das Thema „Hass im Netz“ rechtlich näher ausgeführt. So findet man sehr viele nützliche Tipps, welche Maßnahmen man ergreifen kann und wie man sich im Ernstfall verhalten soll. Hasspostings muss man ernst nehmen und es gibt Hilfe. Ganz wesentlich ist hier eine neue gesetzliche Möglichkeit sich zu wehren – das neue Mandatsverfahren. Der Zugang zum Recht soll dadurch vereinfacht und beschleunigt werden. ARAG stellt das Formular für die Einleitung dieses Verfahrens auf der Homepage zur Verfügung, gemeinsam mit einer Ausfüllanleitung und viel rechtlichem Know-how. „So können wir auch Betroffenen, die nicht bei ARAG versichert sind, den Zugang zum Recht erleichtern, so Birgit Eder CEO ARAG SE, Direktion für Österreich.
rC: Was sind Hasspostings?
Birgit Eder: Hasspostings sind aggressive und provokative Postings im Internet. Sie stellen häufig einen Rechtsverstoß dar und sind daher strafbar. Dabei spielt es rechtlich keine Rolle, ob eine Straftat in der realen Welt oder im Internet, beispielsweise in einem Online-Forum, begangen wird. Hasspostings können unterschiedlich sein und können verschiedene Straftatbestände erfüllen wie etwa Verleumdung, Verhetzung, üble Nachrede oder Beleidigung.
rC: Wie kann man sich dagegen wehren?
Eder: Wichtig ist es, das Posting zu dokumentieren und den Täter darauf hinzuweisen, dass er sich strafbar macht. Das schreckt ab. Abhilfe schafft auch das neue Mandatsverfahren.
rC: Was ist das neue Mandatsverfahren, wozu nützt es und wie funktioniert es?
Eder: Es handelt sich um ein Rechtsverfahren, das Ihnen die Möglichkeit gibt, Inhalte (z.B. Texte, Beiträge, Bilder) schnell und kostengünstig aus dem Internet zu entfernen, wenn dadurch Ihre Persönlichkeitsrechte (z.B. Ihre Ehre, Ihr Ansehen oder Ihr Privatleben) erheblich beeinträchtigt werden. Auch wenn Ihnen über einen Messaging-Dienst (z. B. WhatsApp, SMS, private Nachrichten auf Facebook) rechtsverletzende Inhalte zugesendet wurden, können Sie im neuen Mandatsverfahren verlangen, dass dies verhindert wird. Das Verfahren beschränkt sich auf diese vorsorgliche Maßnahme. Im neuen Mandatsverfahren entscheidet das Gericht nicht mit einem Urteil, sondern mit einer sogenannten Unterlassungsverfügung. Dies beschleunigt den Vorgang erheblich. Das Gericht entscheidet grundsätzlich ohne vorherige mündliche Verhandlung und ohne Anhörung des Angeklagten. Das Gericht prüft die Klage und wenn die Gegenseite keine Einwendungen erhebt wird der Auftrag zur Unterlassung rechtskräftig. Das heißt das Posting muss entfernt werden. Der Auftrag zur Unterlassung ist dann rechtskräftig, das bedeutet das Entfernen des Postings kann mit rechtlichen Mitteln erzwungen werden.
rC: Wie bringt man ein Mandatsverfahren in Gang?
Eder: Das Formular zur Klage lässt sich leicht online ausfüllen. Man muss es dann an das zuständige Bezirksgericht übermitteln, eine Pauschalgebühr für das Einbringen der Klage bezahlen und die Sache nimmt ihren Lauf.
rC: Wie unterstützt ARAG?
Eder: Unsere Inhouse-Juristen sind immer auf dem neuesten rechtlichen Stand. Sie beraten unsere Kunden und leiten Sie gerne an beim Ausfüllen des Formulars zur Einleitung des Mandatsverfahrens. Man kann daher seine Rechte sozusagen von der Couch aus wahrnehmen, wenn man das möchte.
Hat man den Baustein web@ktiv versichert, dann übernehmen wir Kosten für dieses Verfahren bis zu EUR 80.000,-.
Für Kunden, die den Baustein noch nicht versichert haben, übernehmen wir bei anschließendem Einschluss des web@ktiv Rechtsschutzes befristet bis Ende des Jahres, die Kosten der Meldeauskunft im Zentralen Melderegister, sofern die Anschrift der Gegenseite nicht bekannt ist. Die anfallende Gerichtsgebühr (EUR 107,00) und die Weiterleitung des vollständig ausgefüllten und unterzeichneten Formulars Klage und Antrag auf Erlassung eines Unterlassungsauftrages an das zuständige Bezirksgericht (sofern dies gewünscht ist). Besteht kein Vertrag bei ARAG, unterstützt ARAG im Rahmen des Sozialprojektes wie folgt:
bei etwaigen Fragen zum Einbringen der Klage und Antrag auf Erlassung eines Unterlassungsauftrages, sowie Auskunft zum Ablauf des Mandatsverfahrens, mögliche Kosten, etc.
rC: Vielen Dank für das Gespräch.