© Adobe Stock/Silke Koch
in

Symposion Velden

GVFW

Das Internationale Symposion für VersicherungsmaklerInnen und Führungskräfte von Versicherungsunternehmen konnte heuer nach einer Coronapause wieder veranstaltet werden – Velden wurde damit wieder zum Hotspot der Branche.

Als Keynotespeaker der traditionellen Veranstaltung fungierte Olympiasieger, Unternehmen und ehemaliger ÖSV Sportdirektor Toni Innauer, sein Thema „Motivation in schwierigen Zeiten“ passte zu den Ereignissen die uns im Moment alle betreffen.

Nach den Vorträgen von o.Uni.-Prof. Dr. Attila Fenyves, der sich dem Kundenschutz durch best interest und best advice im Vergleich widmete und dem Vortrag von Univ.-Prof. Dr. Stefan Perner zum Thema „Makler oder Agent, Zivilrechtliche Abgrenzungsfragen“ wurde ein Gutachten von Univ.-Prof. Dr.Thomas Jaeger LL.M. Universität Wien vorgestellt, dass die Bemühungen des Fachverbandes der Versicherungsmakler unter Fachgrupenobmann KommR Christoph Berghammer, MAS hinsichtlich ewiger Diskussion „Provisionsverbot“ auf Europäischer Ebene unterstützen soll.

Berghammer: „Seit Jahren fordern die europäischen Konsumentenschützer unter dem Vorwand der Transparenz ein Provisionsverbot für den unabhängigen Vertrieb. Dieses Thema findet im Rahmen der aktuellen Vorbereitung zur Kapitalmarktunion bei EU-Institutionen wieder verstärkt Gehör. Dass das Provisionsverbot zu einem Versicherungsnotstand bei Retailkunden führen kann, zeigen die Auswirkungen des Verbotes in Großbritannien und auch in Finnland.“

Mit diesem Hintergrundwissen hat der Fachverband der Versicherungsmakler ein Gutachten zum Thema „Verbote von Versicherungsmaklerprovisionen im EU-Binnenmarkt“ initiiert. Univ.Prof. Mag. Dr. Thomas Jaeger, LLM und Universitätsassistentin Mag. Corinna Potocnik Manzouri bestätigen in ihrem Gutachten die Bedenken des Fachverbandes. Ihre Stellungnahme behandelt die Fragen, wie weit sich ein Provisionsverbot auf den Berufsstand der unabhängigen Vermittler auswirken würde und wie weit es zu starker Verminderung bzw. zu einem „Berufssterben“ kommen würde.

Schon die EIOPA hat in der letzten Zeit davon gesprochen, dass ein komplettes Provisionsverbot zu einer starken Fragmentierung des Marktes führen wird. Das Gutachten beschäftigt sich auch mit der Thematik der Einschränkung in der Erschließung von neuen Märkten und die damit verbundene Beschränkung des Wettbewerbes und abschließend mit der daraus folgenden negativen Auswirkung auf das Verbraucherwohl an den Beispielen Großbritanniens und Finnland. Das Gutachten zeigt laut Jaeger, dass ein Provisionsverbot einer Verhältnismäßigkeitsprüfung im Rahmen der Grundfreiheiten nicht standhalten würde und damit im Ergebnis mit hoher Wahrscheinlichkeit unvereinbar mit dem Unionsrecht wäre. Auch der Unionsgesetzgeber ist schlussendlich dazu angehalten, Hemmnisse für den Binnenmarkt abzubauen und nicht im Gegenteil, solche erst zu etablieren.

Lesen Sie mehr zu diesem Thema in der nächsten Print Ausgabe.

Unfall- und diebstahlfrei durch den Sommer

Aufforstung