Mag. Hannes Dolzer ©Foto Fischer
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Neues europäisches Regelwerk

Fachverband Finanzdienstleister

Nach der politischen Einigung im Juni sind nun auch die technischen Verhandlungen zur europäischen Verordnung über Kryptowerte (MiCA-Verordnung) abgeschlossen. Damit soll – voraussichtlich mit 2024 – Rechtssicherheit für Anleger wie auch anbietende Unternehmen geschaffen werden. Mit einem einheitlichen Regelungsrahmen für Kryptowerte, Emittenten von Kryptowerten und Anbietern von Krypto-Dienstleistungen wird die Grundlage für einen einheitlichen, grenzüberschreitenden Kryptomarkt gelegt. „Wir hoffen, dass durch den EU-weit einheitlichen Rechtsrahmen zusätzliches Vertrauen unter Anlegern und Verbrauchern geschaffen wird“, meint Hannes Dolzer, Obmann des Fachverbands Finanzdienstleister in der Wirtschaftskammer Österreich. Im Kern sieht die MiCA vor, die unterschiedlichsten Arten von Marktmissbrauch – wie insbesondere Marktmanipulation oder Insidergeschäfte – zu bestrafen. Ergänzend dazu soll ein öffentliches Register der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde geführt werden, dass nicht konforme Anbieter von Krypto-Dienstleistungen anführt. Von der Verordnung umfasste Kryptodienstleistungen sind unter anderem die Verwahrung und Verwaltung von Kryptowerten für Dritte, der Betrieb einer Handelsplattform für Kryptowerte, aber auch die Beratung zu Kryptowerten. Diese Tätigkeiten bedürfen künftig im gesamten EU-Raum einer Zulassung.

„Die MiCA-Verordnung wird vom Fachverband Finanzdienstleister und insbesondere den bereits bei der FMA registrierten Dienstleistern in Bezug auf virtuelle Währungen begrüßt, da Rechtssicherheit geschaffen und auf Überregulierung verzichtet wurde. Damit bleibt eine gesunde Balance gewahrt. Der in Österreich bereits bestehende Rechtsrahmen wird mit den europäischen Regeln komplementiert und ein einheitlicher europäischer Wirtschaftsraum für Kryptowerte geschaffen“, betont Fachverbandsobmann Hannes Dolzer.

Neue Schnittstelle

Internationales Symposium