Präsident KommR Ing. Josef Herk, GRAWE-Generaldirektor KommR Mag. Klaus Scheitegel, Uniqa-Landesdirektor KommR Johannes Rumpl und FVO-STV KommR Akad. Vkfm. Gunther Riedlsperger ©Martin Stelzl Foto Fischer
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Natur­katastrophen

Bei der  Sitzung des Wirtschaftsparlaments der WKO Steiermark wurde mit gemeinsamen Antrag aller Fraktionen für eine Versicherungslösung gegen Naturkatastrophen gestimmt. Die Wirtschaftskammer Steiermark wird demnach alles tun, um gesetzliche Rahmenbedingungen zu schaffen, die es ermöglichen, zur gesetzlich geregelten Feuerversicherung den Bereich Naturkatastrophendeckung im Versicherungsvertragsgesetz hinzuzufügen, um eine Risikoabwälzung bei Katastrophenschäden im Sinne der gewerblichen Unternehmen und der Konsumenten zu ermöglichen.

Gunther Riedlsperger, Fachverbands-Obmann Stellvertreter und Fachgruppenobmann der Versicherungsmakler in der Steiermark: „Studien der ZAMG zeigen, dass in den letzten 20 Jahren die Starkregenereignisse um 20 % zugenommen haben. In Prognosemodellen ist für die nächsten 30 Jahre eine weitere Steigerung um bis zu 26 % und längerfristig bis zu 40 % zu erwarten. Private Versicherungen stellen eine Möglichkeit zum Risikotransfer von Naturkatastrophen dar, sie können aber bislang in Österreich nur für Naturrisiken wie Sturmschäden und Hagel angeboten werden. Für andere Naturgefahren (z.B. Erdbeben, Hochwasser und Überschwemmungen, Vermurungen oder Lawinen) gibt es keine Möglichkeit der Versicherungswirtschaft, die Risken vollständig zu tragen.

Daher brauche es gesetzliche Rahmenbedingungen, dass zur gesetzlich geregelten Feuerversicherung der Bereich Naturkatastrophendeckung hinzugefügt wird. Hierfür ist eine Novelle des Versicherungsvertragsgesetzes notwendig. Die Versicherungswirtschaft hat in Bezug auf eine geeignete Modellrechnung und den rechtlichen Abstimmungsprozess mit den Ministerien, bereits ein fertige Vorschläge vorgelegt:

  • Elementarschadenpaket: Die Deckungen in der Feuerversicherung müssten um diese Naturkatastrophen‐Deckung erweitert werden.
  • Risikodifferenzierte Prämien: Das Modell sollte insofern gerecht sein, dass es eine risikobezogene Gestaltung der Prämie gibt.
  • Selbstbehalte: Die bereits ausgearbeiteten Modelle sehen zur Reduktion der Prämie auch einen möglichen Selbstbehalt vor, sodass sich insgesamt ein sehr kostenverträgliches Modell für alle Versicherten ergibt.

„Daraus würden sich zahlreiche Vorteile für die Versicherten, aber auch für die öffentliche Hand ergeben“. Riedlsperger: „ Der betroffene (und das kann jeder einzelne von uns täglich sein) wird vom Bittsteller des Staates zum Berechtigten eines Rechtsanspruches gegen seinen Versicherer.“

  • Guter Versicherungsschutz im Bereich Sturmversicherung (z. B. Hagel und Schneedruck inkludiert)
  • Nur eingeschränkte Möglichkeit der Mitversicherung, Hochwasser, Überschwemmung, Muren, Lawinen und Erdbeben – letztes Erdbeben Steiermark 6.6.2023, Obersteiermark, Stärke 3.6
  • Unsere Forderung bereits umgesetzt in Belgien, Frankreich, Spanien, Schweiz und Großbritannien
  • 100 % Entschädigung mit vollem Rechtsanspruch (Katastrophenfonds zahlt in der Praxis nur 20 – 50 % des erlittenen Schaden ohne Rechtsanspruch)

Jubiläum

risControl 06/2023