KommR Hannes Dolzer Fachverbandsobmann der Finanzdienstleister ©Robert Frankl
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Serie: Rückblick und Ausblick

Fachverband des Finanzdienstleister

Die Serie geht weiter: KommR Mag. Hannes Dolzer, Obmann des Fachverbandes Finanzdienstleister: „Dem Fachverband Finanzdienstleister steht ein Jahr bevor, bei dem wichtige interne Projekte finalisiert werden sollten. Einerseits aktualisieren wir das Skriptum für die gewerbliche Vermögensberatung und passen es an die Entwicklungen der letzten Jahre an (neue Produkte, neue Rechtsvorschriften). Andererseits werden die noch offenen Fragesätze für die Befähigungsprüfung finalisiert. Damit steht eine ausreichend breite Fragendatenbank zur Verfügung, sodass die Prüfungen in allen Bundesländern auf vergleichbarem Niveau (NQR 6) stattfinden und vorerst keine neuen Fragen erstellt werden müssen.

Danke an dieser Stelle an Michael Posselt und Martin Trettler, die hier federführend tätig sind.

Weiters werden zahlreiche Weichen für neue Gesetze gestellt: Das Verbraucherkreditgesetz steht vor der nationalen Umsetzung, die Retail-Investment-Strategy geht Richtung nationale Adaptierungen, und es ist auch zu klären, von wem die Crypto-Asset-Service-Provider beaufsichtigt werden sollen (direkt aus Brüssel oder von der österreichischen FMA).

Beim wichtigsten Thema – den FMA-Kosten für Wertpapierunternehmen – erwarte ich ein Jahr der Entscheidung. Entweder wird das Problem nun endlich gelöst, oder wir haben 2027 deutlich weniger Unternehmen, und Banken sowie Versicherer teilen sich den Markt auf. Wir werden daher weiterhin mit Nachdruck von allen Stakeholdern eine nachhaltige Lösung einfordern – mit spürbarer Kostensenkung und Planungssicherheit. Verständnis ist zwar vorhanden, aber das allein reicht nicht: Jetzt braucht es konkrete Maßnahmen, die auch umgesetzt werden. Das ist das brennendste Thema für unsere Unternehmen.

Offen bleibt auch die Deregulierung: Hier wollen wir, dass die Vorschriften zur Geldwäscheprävention endlich risikobasiert und proportional angewendet werden dürfen. Warum müssen z. B. österreichische Unternehmen ihre Kunden vier Mal p. a. einer PEP-Prüfung (politisch exponierte Person) unterziehen und deutsche Unternehmen nur ein Mal? Haben wir in Österreich hier ein höheres Risiko als in Deutschland? Dazu gibt es noch viele weitere Punkte. Derzeit arbeiten wir an einer Risikoanalyse für Wertpapierfirmen und Wertpapierdienstleistungsunternehmen – auch deshalb, weil die nationale Risikoanalyse der Behörden hier viel zu oberflächlich ist und wesentliche Faktoren schlicht nicht berücksichtigt hat.

Es wird also wieder ein intensives Jahr mit wichtigen Weichenstellungen. Zumindest für die Unternehmen dürften aber keine neuen bürokratischen Rechtsvorschriften kommen – eher im Gegenteil: Wir werden uns zumindest dafür einsetzen, dass bestehende Vorgaben praxistauglicher und proportional umgesetzt werden.“

 

Auszeichnung für Kundenservice