Mitte April 2026 wurden österreichweit etwa 100 vom Wirtschaftsministerium zufällig ausgewählte Versicherungsvermittler eingeladen, sich an einer vorbereitenden Maßnahme der EU-Geldwäsche-Behörde (Anti-Money Laundering Authority AMLA) zu beteiligen. Die Einladung dürfte bei den betroffenen Vermittlern – darunter auch Ein-Personen-Unternehmen – für große Überraschung gesorgt haben, denn die höchst komplexen und noch dazu englischsprachigen Excel-Fragebögen europäischer Aufsichtsbehörden sind für kleine Gewerbetreibende absolutes Neuland.
Grundlage für risikobasierte Aufsicht
Die AMLA mit Sitz in Frankfurt am Main bereitet sich auf ihre im Jahr 2027 startende Aufsichtstätigkeit vor. Dazu erhebt sie testweise sowie im Zuge der Erstellung von technischen Regulierungsstandards jene Datenpunkte, die in den ab 10. Juli 2027 anzuwendenden Geldwäsche-Bestimmungen festgelegt sind. Dass die AMLA dazu Marktteilnehmer aus der Praxis befragt, macht durchaus Sinn – und ist auch dringend notwendig, denn die Fragestellungen lassen erkennen, dass die Behörde noch viel über die alltägliche Geschäftstätigkeit kleiner Versicherungsvermittler lernen sollte.
Verständlicher Unmut
Die zur Beantwortung eingeladenen Versicherungsvermittler zeigten sich in einer Online-Besprechung wenig begeistert. Zwar gibt es zum auszufüllenden englischsprachigen Excel-Fragebogen eine deutsche Übersetzung, doch auch nach eingehendem Studium des 116-seitigen (!) Leitfadens dürfte das Beantworten einige Stunden in Anspruch nehmen. Nicht zuletzt deshalb, weil u.a. detaillierte Angaben zu geografischen Wohnsitzen von Kunden und wirtschaftlichen Eigentümern zu machen sind. Die äußerst knappe Frist zur Abgabe bis 8. Mai 2026 sorgt zusätzlich für Frust.
Heuer freiwillig, ab 2027 Pflicht
Die Teilnahme an der Befragung ist grundsätzlich noch freiwillig, trotzdem ersuchten Vertreter des Wirtschaftsministeriums in der Online-Besprechung darum, sich möglichst zahlreich zu beteiligen. Je mehr Rückmeldungen, auch kritische, bei der AMLA einlangen, desto größer sei die Chance, dass die Fragebögen verbessert und praxisnaher gestaltet werden. Denn ab 2027 wird das Beantworten von AMLA-Fragebögen für alle Verpflichteten zur gesetzlichen Pflicht werden.



