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Geldwäsche-Prävention: KYC-Daten-Explosion

von Andreas Dolezal

Eine neue, zusätzliche Behördenebene – wie sie mit der europäischen Geldwäsche-Behörde AMLA (Authority for Anti-Money Laundering and Countering the Financing of Terrorism, Europäische Behörde zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung) geschaffen wurde – birgt immer die Gefahr, dass ohnehin bereits mühsam zu erfüllende gesetzliche Pflichten noch weiter ausufern. Die europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde ESMA ((European Securities and Markets Authority, Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde) macht genau das seit Jahren vor. Jede Behörde, insbesondere eine neue, ist bestrebt, ihr Dasein zu rechtfertigen. Und das tut die AMLA nachdrücklich mit Entwürfen zu technischen Regulierungsstandards.

KYC-Daten-Explosion

Die AMLA hat sich Gedanken dazu gemacht, welche KYC-Daten ((Know Your Customer, sinngemäß „Kenne deinen Kunden“) ab 10. Juli 2027 für das Erfüllen der kommenden Bestimmungen erforderlich sein sollen. Einerseits beschränkt sich der Verordnungsentwurf bezüglich Meldung von Verdachtsfällen und Transaktionsaufzeichnungen auf schlanke 9 Seiten. Andererseits umfasst der zugehörige Anhang, der die von der AMLA vorgeschlagenen Datenfelder auflistet, stolze 95 (!) Seiten. Alleine für Kredit- und Finanzinstitute sind bis zu 163 Datenfelder je Kunde vorgesehen.

Zusätzlich gibt es Auslegungshinweise (89 Seiten), die eine „praxisorientierte Darstellung der Datenelemente“ bieten. Sie enthalten Einzelheiten zu technischen Spezifikationen für jedes Datenelement sowie praktische Leitlinien und Einzelheiten zum Ausfüllen der Vorlagen (der Geldwäschemeldestellen, denen die KYC-Daten bei Verdachtsmeldungen zu übermitteln sind).

Setzt sich die AMLA mit ihren Vorschlägen durch, müssen Verpflichtete ihren KYC-Prozess umfassend anpassen. CRM-Datenbanken müssen erweitert, AML-Tools umprogrammiert werden. Gänzlich unbeantwortet ist derzeit auch die Frage, ob und bis wann KYC-Daten bei bestehenden Kunden nacherhoben werden müssen.

Knappe Vorbereitungszeit

Die ab 10. Juli 2027 anzuwendende EU-Geldwäsche-Verordnung sieht vor, dass die AMLA ihre finalen technischen Regulierungsstandards, kurz RTS, bis 10. Juli 2026 bereitzustellen hat. Das würde verpflichteten Unternehmen ein Jahr Vorbereitungszeit einräumen. Bis heute ist jedoch noch kein einziger der in Vorbereitung befindlichen 10 RTS fertig (d.h. im Amtsblatt der EU veröffentlicht)!

Einzelne Konsultationsfristen laufen bis Oktober 2026, es ist also nicht einmal davon auszugehen, dass bis Ende 2026 alle RTS verfügbar sind. Einmal mehr werden die EU und ihre Behörden – zum Leidwesen der (Finanz-)Wirtschaft – von ihren eigenen Fristen rechts überholt.

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