Mit 1. Jänner 2027 ändert sich die Prospektprüfung für Veranlagungen grundlegend. Künftig ist die Finanzmarktaufsicht für die Prüfung und Billigung von Veranlagungsprospekten zuständig. Darauf weist der Fachverband Finanzdienstleister in der Wirtschaftskammer Österreich hin.
Bislang wurden Veranlagungsprospekte von Prospektkontrolloren geprüft. Durch die Novelle des Kapitalmarktgesetzes geht diese Aufgabe auf die FMA über. Damit wird eine einheitliche staatliche Aufsicht geschaffen und die Prospektprüfung an die bereits bestehende Zuständigkeit der Behörde für Wertpapierprospekte angeglichen.
Öffentliche Angebote von Veranlagungen sind ab 1. Jänner 2027 grundsätzlich nur noch auf Grundlage eines von der FMA gebilligten Prospekts zulässig. Das betrifft auch Veranlagungen, die nach der bisherigen Rechtslage begeben wurden, sofern das öffentliche Angebot 2027 fortgesetzt, verlängert oder durch weitere Werbung beziehungsweise neue Tranchen ergänzt wird. Bestehende Prospekte können ab diesem Zeitpunkt außerdem nicht mehr nach dem bisherigen System durch Nachträge aktualisiert werden.
„Die Übertragung der Prospektprüfung an die FMA schafft eine einheitliche Zuständigkeit. Für die betroffenen Marktteilnehmer ist nun entscheidend, sich rechtzeitig auf die neuen Verfahren und Anforderungen einzustellen“, Hannes Dolzer, Obmann des Fachverbands Finanzdienstleister.
Da die neuen Bestimmungen erst mit Jahresbeginn in Kraft treten, kann die FMA formelle Billigungen frühestens ab 4. Jänner 2027 aussprechen. Sie führt jedoch bereits jetzt Billigungsverfahren durch und bereitet Entscheidungen vor. Der Fachverband empfiehlt daher, geplante Verfahren möglichst früh mit der Behörde abzustimmen und die erforderlichen Unterlagen einzureichen.
Veranlagungsprospekte sind ab ihrer Billigung höchstens zwölf Monate gültig. Übersteigt der Gesamtgegenwert der angebotenen Veranlagungen innerhalb eines Zeitraums von zwölf Monaten nicht zwölf Millionen Euro, kann ein vereinfachter Prospekt gemäß Kapitalmarktgesetz erstellt werden. Weitere Informationen zu den Anforderungen und Verfahrensabläufen stellt die Finanzmarktaufsicht bereit.


