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Das Andere Geschlecht

von Mag. Christian Sec

Nicht mehr das biologische Geschlecht, sondern das gefühlte Geschlecht soll, wenn es nach der deutschen Regierung geht, künftig bei der Geschlechtsangabe entscheidend sein.
In Deutschland schlug die Ampelregierung ein neues Selbstbestimmungsgesetz vor. Dieses soll jeden Bürger die Möglichkeit bieten, seinen Geschlechtseintrag, und zwar, einmal jährlich zu ändern. Der Weg zum Magistrat soll also zukünftig genügen, um sich für zumindest ein Jahr als männlich oder weiblich oder als divers einzuschreiben. Auf dem ersten Blick klingt diese Freiheit der eigenen Geschlechtswahl und die quasi Abschaffung des biologischen Geschlechts als Kategorie absurd und könnte auch zu durchaus unerwünschten bzw. delikaten Nebenerscheinungen in Frauenduschen, Frauenhäusern oder beim Frauensport und auch vice versa führen. Um den Vorschlag der deutschen Bundesregierung zu verstehen, sollte man zuerst versuchen zu definieren was Selbstbestimmung eigentlich bedeutet. Im deutschen Grundgesetz Artikel 2 steht dazu: „Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit“. Niemand sollte also über das Leben eines anderen bestimmen können und jeder sollte so leben können, wie er möchte. Historisch betrachtet zeigte sich aber, dass die festgeschriebenen Grundsätze und Normen oft nicht den tatsächlichen gesellschaftlichen Verhältnissen entsprachen. Sie waren eher Idealvorstellungen als Realbilder. Bereits in der Unabhängigkeitserklärung der Vereinigten Staaten aus dem Jahr 1776 ist vom Recht des Menschen nach Freiheit und dem Recht des Strebens nach Glückseligkeit die Rede. Diese Rechte wurden jedoch nicht für alle Menschen in die Praxis umgesetzt. Allein die Neigung des Menschen zu kategorisieren, schaffte Ungleichheit zwischen Geschlechtern und Rassen. In den USA wurden die Menschenrechte nur frei geborenen weißen Männern in vollem Umfang zugestanden, nicht aber Frauen, Sklaven und freien Schwarzen. In Frankreich entledigte man sich kurzerhand der Schöpferin der Deklaration der Menschenrechte für Frauen, Olympe de Gouges mit Hilfe der Guillotine, unter Berufung auf die Deklaration der Menschenrechte.
Wert der Frau wird durch den Mann bestimmt
„Wie kann ein Mensch sich im Frau-Sein verwirklichen“, fragte sich daher vor über 70 Jahren die wohl wirkungsmächtigste Feministin des 20 Jahrhunderts, Simone de Beauvoir, in ihrem Hauptwerk „Das andere Geschlecht“. Im Jahre 1949 als dieses Buch erschien konnten aktivistische Bewegungen wie die Suffragetten zwar das Wahlrecht für Frauen erkämpfen, jedoch blieben die Frauen im öffentlichen Leben fast unsichtbar. Sie hielten sich in altgriechischer Tradition in ihrem zu Hause auf, wo sie dafür sorgten, dass alles wie am Schnürchen lief, um den Mann den Rücken freizuhalten, für seine wichtigen Verabredungen und Geschäfte in der Öffentlichkeit. Frauen durften kein eigenes Bankkonto haben, und konnten ohne Erlaubnis des Mannes keinen Beruf ausüben. Männer setzen für sich als das Absolute, Normen und definieren Frauen als das „Andere“, argumentierte Beauvoir. Die Frau wiederum ist das was der Mann nicht ist. Sie wird im Bezug gesetzt zum Mann, ist also nie absolut, sondern relativ. Das gelte für alle Kategorien egal ob Gesicht, Kleidung, Interesse oder Beruf. War eine Frau klug und selbstbewusst, so wurde ihr vorgeworfen wie ein Mann zu denken, was Beauvoir auch am eigenen Leibe oft zu spüren bekam. Weiters argumentiert Beauvoir haben Menschen eine Neigung, zum „Anderen“ in Opposition zu gehen und daher positionierten sich die Männer als freie Subjekte und Frauen als Objekte. „Man kommt nicht als Frau zur Welt, man wird es“, war Beauvoirs Grundthese. Es sind also nicht Biologie, Psychologie oder Ökonomie, die Frauen determinierten den Männern unterworfen zu leben, sondern die Zivilisation. Die Selbstverwirklichung bleibt allein den Männern vorbehalten. Der Wert der Frau ist demgegenüber bestimmt durch den Mann. Sie muss also erst von einem Mann geliebt werden, um überhaupt einen Wert zu haben. Die Frau des Zahnarztes, die trotz Grundschulausbildung mit Frau Doktor angesprochen wird, spiegelt diese Werthaltung. Für die Frau selbst ist dies jedoch fatal. Denn dabei wird ein Teufelskreis in Gang gesetzt, der die verlangten Stereotype des Frau-Seins verstärkt. Und auch wenn den Frauen grundsätzlich die Entscheidungsfreiheit bleibt, bei diesen repressiven Strukturen nicht mitzumachen, sei dies in der Realität schwierig, weil die Welt so strukturiert ist, dass Frauen verleitet werden in ihre Unterdrückung selbst einzuwilligen, schrieb Beauvoir.
Noch viel zu tun
Allein also die Zugehörigkeit zu einem Geschlecht determiniert in der Gesellschaft den Grad der Selbst- und Fremdbestimmung. Während Männer als normgebende Wesen, für den Grad ihrer Selbstbestimmung durch ihr Denken und Handeln selbst verantwortlich sind, bleibt der Frau in vielen Fällen noch immer nur der Platz an seiner Seite. Gerade bei jungen Frauen ist daher der Wunsch zur Geschlechtsänderung gestiegen. Die Statistik sagt, dass heute auf einen Jungen mit Transitionswunsch acht bis zehn Mädchen kommen. Die Voraussetzung für Freiheit und dem Recht glücklich zu werden liegt darin, nicht determiniert zu werden, weder durch Rasse noch durch Geschlecht. Die Befreiung liege daher demgemäß darin begründet die Determinierungen in Gesellschaften, wenn möglich zu beseitigen. In diesem Sinne verfuhr auch die Gesetzesvorlage der deutschen Regierung. Das gefühlte Geschlecht ist nun vielmehr ausschlaggebender als das biologische Gesetz. Aber zu befürchten bleibt, dass das Gesetz nicht mehr als guter Wille bleibt, denn auch wenn eine Frau sich als Mann eintragen lässt, würde sie/er ihren/seinen Objektstatus nicht verlieren, wenn sie/er/ in einer Peep-Show unbekleidet von gaffenden Männeraugen zur Schau gestellt wird. Dass die biologische Frau nicht aufgrund der Wertegesellschaft in Verlegenheit kommt, ihr Geschlecht ändern zu wollen, sollte der Hebel angesetzt werden dort, wo die Selbstbestimmung der Frau am Spiel steht. Frauen sollten nicht desperat einen Mann suchen müssen und auch als alleinstehende Mutter ihre persönlichen Ziele verwirklichen können. Dies bedarf aber dementsprechender Rahmenbedingungen, die vor allem im konservativen Österreich nicht gegeben sind. Noch immer gibt es einen Mangel an Ganztageskinderbetreuung. Besonders für unter Dreijährige gibt es zu wenige Betreuungsplätze. Die Betreuungsquote in diesem Bereich lag 2019 laut Statista in Österreich bei rund 22 Prozent und damit weit unter dem EU-Schnitt von 41 Prozent. Aber auch die Rolle des Vaters und die Förderung dieser Rolle muss gestärkt werden. Dabei ist es nicht getan, den Vatertag im Sinne der Gleichberechtigung dem Muttertag gleichzustellen. Vaterkarenz muss zur gesellschaftlichen Norm werden, im Sinne einer gerechten Welt, in der Frau und Mann sowohl selbstbestimmt als auch wechselseitig fremdbestimmt ihr Leben mit Sinn erfüllen können.

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