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„Ungebunden“ wird zum Schlüsselbegriff

Fachverband der Versicherungsmakler

Die Retail Investment Strategy ist noch nicht endgültig beschlossen, die Richtung für den Vertrieb von Versicherungsanlageprodukten wird aber klarer. Der Fachverband hat in seinem aktuellen Newsletter über den Stand der EU-Verhandlungen informiert. Nach mehreren Änderungen wurde eine Einigung über den RIS-Text im Ausschuss der Ständigen Vertreter sowie im Wirtschaftsausschuss des Europäischen Parlaments erzielt. Ausständig sind noch die Abstimmung im Plenum und die Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union, die derzeit für Anfang 2027 erwartet wird.

Ein generelles Provisionsverbot kommt nach derzeitigem Stand nicht. Provisionen und andere Anreize werden künftig aber stärker begründet und transparenter dargestellt werden müssen. Dafür ist ein neuer Anreiz-Test vorgesehen. Er soll sicherstellen, dass Vergütungen bei der Beratung das beste Interesse der Kunden nicht untergraben.

Zu den Kriterien zählen unter anderem eine klare, verständliche und transparente Berechnungsmethode, ein greifbarer Nutzen für den Kunden sowie ein angemessenes Verhältnis zwischen Vergütung, Produktwert und erbrachter Dienstleistung. Auch ein Rückforderungsmechanismus bei vorzeitiger Beendigung eines Produkts ist vorgesehen.

Für österreichische Versicherungsmakler ist damit nicht nur die Provisionsfrage relevant, sondern auch die eigene Positionierung. Besonders wichtig wird die Abgrenzung zwischen „unabhängig“ und „ungebunden“. Im RIS-Kontext ist „unabhängige Beratung“ enger gefasst: Dabei muss eine ausreichend große Zahl verfügbarer Produkte bewertet werden, gleichzeitig dürfen keine Provisionen oder Gebühren angenommen und einbehalten werden.

Aus Sicht des Fachverbandes ergibt sich daraus eine klare Konsequenz: Für österreichische Versicherungsmakler ist es ratsam, sich künftig als „ungebunden“ und nicht als „unabhängig“ zu deklarieren. Der Begriff „unabhängig“ könnte im RIS-Kontext rechtlich enger verstanden werden und dadurch zu Abgrenzungsfragen führen.

Der Fachverband arbeitet daher an einer entsprechenden Verankerung dieser Unterscheidung im nationalen Recht, um abschließende Rechtssicherheit für die Praxis zu schaffen. Bis zur endgültigen Umsetzung bleibt noch Zeit. Klar ist aber bereits jetzt: Die RIS beendet die Provisionsdiskussion nicht, sie verschiebt sie stärker in Richtung Nachweis, Transparenz und präzise Begriffswahl.

 

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