©Symbolbild KI generiert (Chat GPT)
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Österreich macht sich fit für „AML-NEU“

von Andreas Dolezal Certified Sustainability Management Expert

Der österreichische Gesetzgeber macht sich fit die neuen, ab 10. Juli 2027 anzuwendenden EU-Bestimmungen zur Geldwäsche-Prävention. Ab diesem Datum regelt die Verordnung (EU) 2014/1624 erstmals europaweit einheitlich die zentralen Maßnahmen, die Verpflichtete anzuwenden haben, um Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu verhindern, wie beispielsweise die unternehmensweite Risikobewertung und die Anwendung der Sorgfaltspflichten gegenüber Kunden.

Neues im WiEReG & WiEReG 2027

Parallel zu dieser Verordnung haben die EU-Mitgliedstaaten die Richtlinie (EU) 2024/1640 bis 10. Juli 2027 national umzusetzen. Mitte Oktober 2026 startete der Nationalrat mit ersten Beschlüssen zu den neuen EU-Standards für Geldwäsche-Prävention. Im Fokus steht dabei das Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz, kurz WiEReG, welches per 6. November 2026 novelliert und ab 10. Juli 2027 gänzlich erneuert wird.  Die Einsicht mit berechtigtem Interesse wird künftig auch für jede natürliche und juristische Person im Vorfeld einer geplanten Transaktion mit einem Rechtsträger (Unternehmen) sowie für ausländische Verpflichtete möglich sein. Weiters werden Empfehlungen der Financial Action Task Force (FATF) hinsichtlich Transparenz des wirtschaftlichen Eigentums von juristischen Personen umgesetzt, die sogar über die Mindeststandards der erwähnten EU-Rechtsakte hinausgehen.

Darüber hinaus wird es der Registerbehörde ermöglicht zu überprüfen, ob Rechtsträger, wirtschaftliche Eigentümer usw. gezielten finanzielle Sanktionen unterliegen.

Ordnung muss sein

Wo oftmals im Zuge von Gesetzesnovellen werden auch mit diesem Gesetzespaket einige redaktionelle Korrekturen vorgenommen. Beispielsweise wird eine Strafhöhe von 5 Millionen Euro auf 150.000 Euro reduziert – ein „Redaktionsversehen“, wie es in den Erläuterungen heißt. Im Finanzmarkt-Geldwäschegesetz werden aus „Strategien, Kontrollen und Verfahren“ künftig „Strategien, Verfahren und Kontrollen“.

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