Wer eine Reise tut kann was erzählen und erlebt auch so manches. Wenn die Reise mit einem Wohnmobil unternommen wird, auf dem könnte sich eine Überraschung auftun. Wenn das Wohnmobil mehr als 3,5 Tonnen wiegt, wird es als kommerzieller LKW behandelt. Dann benötigt es eine Go-Box und dann werden die gefahrenen Kilometer, unter Berücksichtigung von Emissions-Klasse und Tages- oder Nachtzeit zur Berechnung herangezogen. Nun könnte der Kreis jener Wohnmobilisten deutlich größer werden. Nach dem Willen von ASFINAG und BMK soll nicht mehr das eingetragene, höchstzulässige Gesamtgewicht für die Bemautung ausschlaggebend sein, sondern die „technisch höchstzulässige Gesamtmasse“. Dieser Wert wird vom Hersteller angegeben und liegt in den meisten Fällen über der bisherigen Grenze. „Damit werden dann auch alle zur Kasse gebeten, die ihre Fahrzeuge auf 3,5 Tonnen „abgelastet“, also freiwillig das höchstzulässige Gesamtgewicht reduziert haben, um mit einer Vignette und B-Führerschein auf Campingtour gehen zu können“, hält die ÖAMTC-Expertin fest. Welche Dimensionen die neue Regelung hat, zeigt ein Blick auf die Zahlen: Rund 7,9 Millionen Camping-Nächtigungen wurden in Österreich 2022 gezählt, davon knapp 3,6 Millionen von Urlauber aus Deutschland. „Natürlich kommen nicht alle davon mit dem Wohnmobil – weil aber auch ausländische Fahrzeuge, egal ob sie auf der Durchreise sind oder ihre Destination in Österreich liegt, von der Regelung betroffen sind, könnte ein Schaden für den Tourismus die Folge sein“, so Zelenka.
Notwendig wäre all das aus Sicht des Mobilitätsclubs nicht: Die Wegekostenrichtlinie gestattet es EU-Staaten, Wohnmobile günstiger und mittels Vignette zu bemauten. „Wir fordern den Gesetzgeber daher auf, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen und für Wohnmobile bis zu einer technisch zulässigen Gesamtmasse von 4,5 Tonnen eine eigene Vignettenkategorie zu schaffen“, stellt die ÖAMTC-Expertin abschließend klar.