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EU will Taxonomie-Bürokratie abbauen

von Andreas Dolezal Certified Sustainability Management Expert

Die EU-Kommission lässt ihrer Ankündigung, die überbordende Bürokratielast für Wirtschaft zu reduzieren und die Anwendung der EU-Taxonomie zu vereinfachen, Schritt für Schritt Taten folgen. Der verringerte Verwaltungsaufwand für EU-Unternehmen soll die Wettbewerbsfähigkeit der EU verbessern und gleichzeitig die visionären Klima- und Umweltziele wahren.

Die EU-Taxonomie-Verordnung trat bereits 2020 in Kraft, die enthaltenen Berichtspflichten gelten – trotz höchst mangelhafter Datenverfügbarkeit – seit 2022. Ziel der Taxonomie ist es, Finanz- und Nichtfinanzunternehmen bei Investitionen zu unterstützen, die im Einklang mit den Zielen des europäischen Grünen Deals zum nachhaltigen Wandel der EU-Wirtschaft beitragen.

Zu den jetzt publizierten Vereinfachungsmaßnahmen gehören u.a.:

  • Alle Unternehmen sollen von der Beurteilung der Taxonomiefähigkeit und -angleichung jener Wirtschaftstätigkeiten befreit werden, die für ihre Geschäftstätigkeit nicht finanziell wesentlich sind (weniger als 10 % der Gesamteinnahmen, Investitionsausgaben oder operativen Ausgaben).
  • Für Finanzunternehmen werden wichtige Leistungsindikatoren, wie die Green Asset Ratio GAR für Banken, vereinfacht und ihnen wird die Möglichkeit eingeräumt, zwei Jahre lang keine detaillierten Taxonomie-KPIs (Key Performance Indicators) zu melden.
  • Die komplexen Vorlagen für die Taxonomie-Berichterstattung werden gestrafft, die Zahl der Datenpunkte wird für nichtfinanzielle Unternehmen um 64 %, für Finanzunternehmen um 89 % gesenkt.

Der delegierte Rechtsakt, mit dem die Änderungen umgesetzt werden, wird nun dem EU-Parlament und dem Rat zur Prüfung übermittelt. Die festgelegten Vereinfachungsmaßnahmen gelten ab dem 1. Januar 2026 (für das Haushaltsjahr 2025). Unternehmen haben jedoch die Möglichkeit, die Maßnahmen erst ab dem Geschäftsjahr 2026 anzuwenden, wenn sie dies für zweckmäßiger halten.

Mit Herz für unsere Vertriebspartner!

risControl 07/2025