Die seit 2. August 2022 im Zuge der Eignungsbeurteilung verpflichtende Abfrage der Nachhaltigkeitspräferenzen ist der missglückte Versuch der EU, Anlagegelder vermehrt in nachhaltige Investitionen umzulenken. Die Abfrage ist komplex und stützt sich auf EU-Taxonomie sowie EU-Offenlegungsverordnung SFDR, die keine einheitliche Definition von Nachhaltigkeit kennen. Was Kunden ganz persönlich unter Nachhaltigkeit verstehen, steht zusätzlich auf einem ganz anderen Blatt. Die Abfrage liefert daher in der Praxis nur selten verwertbare Ergebnisse. Und sie birgt auch Gefahren, wie eine aktuelle Bekanntmachung der Finanzmarktaufsicht FMA zeigt.
159.000 Euro Geldstrafe für Raiffeisen Salzburg
Am 21. August 2026 gab die FMA auf ihrer Internetseite bekannt, dass sie gegen die Raiffeisenverband Salzburg eGen eine (nicht rechtskräftige) Geldstrafe von 159.000 Euro verhängt hat. Raiffeisenverband Salzburg eGen hat laut FMA im Rahmen der Anlageberatung Empfehlungen ausgesprochen sowie bei der Portfolioverwaltung Handelsentscheidungen getroffen, die im Hinblick auf die Nachhaltigkeitspräferenzen nicht für die Kunden entsprechend geeignet waren. Sie hat weiters unterlassen, einem Teil ihrer Kunden angemessene Informationen zu sämtlichen Kosten und damit verbundenen Gebühren rechtzeitig zur Verfügung zu stellen (Ex-ante Kostenausweis).
Rechtsunsicherheit bestätigt sich
Compliance-Experten und Juristen bemängeln von Beginn an die unklaren und nicht miteinander korrespondierenden gesetzlichen Grundlagen zur Abfrage der Nachhaltigkeitspräferenzen in EU-Taxonomie, SFDR, MiFID II und IDD. Die in selten Fällen tatsächlich geeigneten Finanzprodukte nach Artikel 8/9 haben zudem keine nennenswerte positive Wirkung für Klima und Umwelt.
Sogar große, namhafte Institute mit eigenen Rechtsabteilungen tun sich bei der Umsetzung schwer, wie der geschilderte Fall zeigt. Erst recht herausfordernd und gefährlich ist das Thema nachhaltige Geldanlage für kleine Wertpapier- und Versicherungsdienstleister. Verständlich, dass sie im Sinne der Vermeidung unnötiger Risiken „nachhaltigkeitsneutrale“ Kunden bevorzugen.



