Mag. Maria Althuber-Griesmayr, Prof. Dr. Meinrad Dreher, Dr. Gunne W. Bähr, PD DR. Thomas Stern, VD Mag. Liane Hirner, Karen Bartel, Mag. Dieter Pscheidl ,Univ.-Prof. Dr. Michael Gruber, MMag. Dr. Martin Ramharter, Univ.-Ass. Mag. Lilly Plath, VD Dr. Peter Eichler ©Sabine Klimpt
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IRRD- Tagung

GVfW

Bei der Auftaktveranstaltung der GVfW stand das neue europäische Sanierungs- und Abwicklungsregime für Versicherer (IRRD – Insurance Recovery and Resolution Directive) erstmals im Mittelpunkt einer öffentlichen Tagung. Wissenschaftlich geleitet wurde die Tagung von Univ.-Prof. Dr. Michael Gruber und PD Dr. Thomas Stern.

In der Keynote skizzierte VD Mag. Liane Hirner (VIG) die IRRD als Regime, dessen Herausforderung weniger im Instrumentenkatalog als in Schnittstellen und Zuständigkeiten liegt. Viele Maßnahmen wirken ähnlich, sind aber unterschiedlichen Behördenlogiken zugeordnet – das verlangt klare Kompetenzabgrenzungen. Zudem betonte Hirner die Gruppenrealität und plädierte für eine Umsetzung ohne „Paralleluniversum“: bestehende Datenstrukturen nutzen, Goldplating vermeiden und gruppenweite Konzepte konsistent absichern.

Aus europäischer Sicht ordnete Dr. Juan Zschiesche Sánchez (EIOPA) die IRRD als Harmonisierungsschritt gegen nationale Fragmentierung ein, während PD Dr. Thomas Stern im Vergleich zur BRRD (Bank Recovery and Resolution Directive – das Pendant für den Bankensektor) die Nähe im Aufbau, aber auch Grenzen der Übertragbarkeit aufgrund versicherungsspezifischer Strukturen herausarbeitete. Univ.-Ass. Mag. Lilly Plath vertiefte Anwendungsbereich und Proportionalität.

Zur präventiven Sanierungsplanung hob Prof. Dr. Meinrad Dreher den Nutzen eines gut aufgesetzten Plans hervor: Er schafft Anreize und reduziert im Anlassfall Rückfragen. Dr. Lisa Ranftl (FMA) zeigte Abwicklungsplanung als Realitätstest für Resolvability und operative Kontinuität. Dr. Gunne W. Bähr illustrierte die Praxisperspektive und diskutierte kritisch Umfang und Notwendigkeit der IRRD; Schieflagen würden zudem nicht immer früh erkannt. Univ.-Prof. Dr. Michael Gruber schloss mit dem Überblick über die Abwicklungsinstrumente.

In der Podiumsdiskussion – moderiert von Mag. Maria Althuber-Griesmayr (VVO) – reichten die Positionen von „sinnvoller Präventionsbaustein“ bis zu Skepsis. VD Dr. Peter Eichler (UNIQA) betonte, dass Versicherer anders als Banken keine abrupten Liquiditätsschocks erleben. MMag. Dr. Martin Ramharter (BMF) verwies auf offene Umsetzungsdetails, Mag. Dieter Pscheidl (VIG) unterstrich den Wert der Planungsentwicklung, sah die Relevanz aber primär im Gruppenthema, und Mag. Nicole Schweizer (FMA) sah die IRRD als hilfreiche Ergänzung zur Krisenvorbereitung.

Fazit: Die Tagung machte deutlich: Die IRRD ist kein bloßes „Banken-Regime light“, sondern bringt eigene, komplexe Anforderungen für Versicherer mit sich. Entscheidend für die Praxis wird sein, dass die neuen Regeln nicht zu einem bürokratischen „Paralleluniversum“ führen, sondern sich sinnvoll in bestehende Prozesse einfügen. Damit das gelingt, muss die Umsetzung in Österreich jedoch pragmatisch bleiben: Fokus auf das Wesentliche, Augenmaß bei der Größe der Unternehmen und Lösungen, die der besonderen Logik des Versicherungsgeschäfts wirklich gerecht werden.

Der Grüne Deal ist nur mehr ein Scherbenhaufen