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Wohnimmobilienkredite

FMA

Die FMA hat das Begutachtungsverfahren zu ihrer „Kreditinstitute-Immobilienfinanzierungsmaßnahmen-Verordnung (KIM-VO)“ eingeleitet. Mit dieser Verordnung setzt die Aufsichtsbehörde die Empfehlungen und Vorgaben des Finanzmarktstabilitätsgremiums (FMSG) zur Begrenzung der systemischen Risiken bei Fremdkapitalfinanzierungen von Wohnimmobilien um. Die Begutachtungsfrist läuft bis 20. Mai 2022, die Verordnung soll dann mit 1. Juli 2022 in Kraft treten. „Ziel dieses Maßnahmenpaketes ist es, die zunehmenden systemischen Risiken bei der Wohnimmobilienfinanzierung angesichts von Immobilienpreisboom, fragilen Niedrigzinsumfeld sowie der derzeitigen Kreditvergabepraxis zu begrenzen,“ so der Vorstand Helmut Ettl und Eduard Müller: „Angesichts des volatilen wirtschaftlichen Umfelds muss bei der Kreditvergabe die Rückzahlungsfähigkeit des Kreditnehmers und nicht die hypothekarische Besicherung des Kredits im Vordergrund stehen.“ Entsprechend der Empfehlungen des FMSG und aufbauend auf einem Gutachten der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB) erlässt die FMA in diesem Verordnungsentwurf folgende Obergrenzen für die Vergabe von Wohnimmobilienfinanzierungen, die ab 1. Juli 2022 neu vereinbart werden: maximale Beleihungsquote von 90 Prozent (wobei den Kreditinstituten ein Ausnahmekontingent von 20 % zugestanden wird), Schuldendienstquote von maximal 40 Prozent (Ausnahmekontingent 10 %), Laufzeit von maximal 35 Jahren (Ausnahmekontingent 5 %), insgesamt dürfen bei einem Kreditinstitut maximal 20 Prozent aller Kredite eine der Obergrenzen überschreiten und um Renovierungen und Sanierungen zu erleichtern (insbesondere bei Umstieg von fossilen auf erneuerbare Energieträger), sind Finanzierungen bis zu einer Geringfügigkeitsgrenze von 40.000 Euro von diesen Vorgaben ausgenommen – dies gilt für maximal 2 Prozent aller einschlägigen Finanzierungen des jeweiligen Instituts).

Rendite Plus Option

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