Horst Grandits, Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer, Christoph Berghammer ©WKÖ
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Neue Zugangsverordnung in Kraft

Wirtschaftskammer Österreich

Die neue Versicherungsvermittlungs-Verordnung ist mit 23. Juli 2026 in Kraft getreten. Sie ersetzt die bisherige Regelung aus dem Jahr 2010 und passt die Voraussetzungen für den Berufszugang an die gestiegenen fachlichen und regulatorischen Anforderungen in der Versicherungsvermittlung an. Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer hatte die Verordnung am 21. Juli unterzeichnet. Einen Tag später erfolgte die Kundmachung als BGBl. II Nr. 217/2026.

Die Regelung betrifft Versicherungsagenten, Versicherungsmakler und Berater in Versicherungsangelegenheiten sowie Gewerbliche Vermögensberater, die Lebens- und Unfallversicherungen vermitteln. Der Nachweis der Befähigung kann weiterhin insbesondere über die entsprechende Befähigungsprüfung oder über festgelegte Kombinationen aus Ausbildung und fachlicher Tätigkeit erfolgen. Horst Grandits, Obmann des Bundesgremiums der Versicherungsagenten, verwies auf die gestiegenen Anforderungen an die Beratung: „Die Zeiten, in denen Versicherungsberatung einfach erklärt werden konnte, sind vorbei. Die Produkte sind komplexer geworden, die regulatorischen Anforderungen höher. Umso wichtiger ist es, dass die Qualifikation der Vermittlerinnen und Vermittler mit diesen Entwicklungen Schritt hält.“

Auch Christoph Berghammer,  Obmann des Fachverbandes der Versicherungsmakler und Berater in Versicherungsangelegenheiten, betonte die Bedeutung einer fundierten Ausbildung: „Konsumentenschutz beginnt mit Qualität. Eine qualifizierte Beratung hilft Menschen, die richtigen Entscheidungen zu treffen und schafft Vertrauen in eine verantwortungsvolle Versicherungsvermittlung.“ Bereits nach den bisherigen Verordnungen ausgestellte Prüfungszeugnisse behalten ihre Gültigkeit. Auch für direkt in der Versicherungsvermittlung beschäftigte Mitarbeiter bleibt der Nachweis einer geeigneten fachlichen Ausbildung erforderlich.

Die korrespondierende Befähigungsprüfungsordnung für Versicherungsagenten befindet sich laut Bundesgremium noch im Genehmigungsprozess. Ihr Inkrafttreten ist mit 1. Oktober 2026 geplant.

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