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Neues europäisches Aufsichtsregime

FMA

Mit Jahreswechsel ist in Österreich das neue europäische Regime für den Betrieb von Crowdfunding-Plattformen anwendbar. Dieses soll – insbesondere auch grenzüberschreitendes – Crowdfunding innerhalb der Europäischen Union erleichtern, indem es spezialisierten Plattformen ermöglicht, ihre Dienstleistungen im gesamten EU-Binnenmarkt anzubieten. Dadurch wird der Pool potenzieller Investoren für Start-ups, Innovatoren und kleine Unternehmen vergrößert und Investoren eine größere Auswahl an Projekten sowie besserer Schutz geboten. Das österreichische Vollzugsgesetz für die EU-Crowdfunding-Verordnung ist am 31. Dezember 2021 in Kraft getreten und hat die FMA als national zuständige Behörde für die Vollziehung der Crowdfunding-Verordnung bestimmt. Sie ist damit für die Zulassung von und laufende Beaufsichtigung über Betreiber von Crowdfunding-Plattformen in Österreich zuständig. Auch Finanzierungen in Form von Krediten, die über die Plattform vom Publikum eingesammelt werden, sind möglich. Zudem können Plattformen mit der entsprechenden Zulassung die individuelle Verwaltung von Kreditportfolios ihrer Kunden anbieten. Auf solchen Primärmarktplattformen dürfen nur Unternehmer als Projektträger auftreten und der Plattformbetreiber darf nicht an vermittelten Projekten oder in erheblichem Ausmaß an Projektträgern beteiligt sein.

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