v.l. COO Mag.Dr. Niklaus Riener, Vorstandsvorsitzender Thomas Ackerl, CFO Dipl.-Math. Christian Clauß ©muki
in

4-Tage-Woche

Muki Versicherungsverein

Seit Jahresbeginn bietet der muki Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit seinen Mitarbeitenden den Umstieg auf eine 4-Tage-Woche an, bei dem die wöchentliche Arbeitszeit auf Montag bis Donnerstag verteilt wird, sodass mit dem freien Freitag ein langes Wochenende entsteht. Wir haben mit dem Gesamtvorstand, dem Vorsitzenden Thomas Ackerl und den Vorstandsdirektoren COO Mag. Dr. Niklaus Riener, MSc MBA sowie CFO Dipl.-Math. Christian Clauß über ihre Motive und erste Erfahrungen gesprochen.

Wie kam es bei muki zur Einführung der 4-Tage-Woche?

Ackerl: Die Arbeitswelt wird generell flexibler, dabei will muki eine Vorreiterrolle einnehmen. Für uns als Vorstand war es ein Herzensprojekt, das wir in enger Abstimmung mit der Personalabteilung rasch vorangetrieben haben.

Riener: Wir haben uns gedacht: Warum soll eine 4-Tage-Woche nicht auch bei einer Versicherung funktionieren? Wir haben uns dazu rechtlich beraten lassen und waren im Austausch mit anderen Unternehmen in Oberösterreich, die die 4-Tage-Woche bereits eingeführt haben.

Clauß: Die Umstellung hat einiges an Planung und Vorarbeit erfordert, den größeren Organisationaufwand und etwas aufwändigere Personalplanung nehmen wir für das Wohlbefinden unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gerne in Kauf.

Wie funktioniert die Betreuung der Vertriebspartner und Kunden?

Ackerl: Die Viertagewoche ist ein Angebot an unsere Mitarbeiter, das naturgemäß nicht alle annehmen. Wir gestalten die Aufgabenverteilung so, dass die Kolleginnen und Kollegen im bisherigen Arbeitszeitmodell freitags vorrangig im Journaldienst die direkte Erreichbarkeit per Telefon und E-Mail wie bisher gewährleisten. Während im Viertagemodell die Arbeitszeit außerhalb der Öffnungszeiten zur primär schriftlichen Nacharbeit der Kundenanliegen nutzen.

 Mehr zum Thema lesen Sie in der Februar Ausgabe von risControl Print. 

Stefan Dier

Aktuariat & Rückversicherung

Courtage­vereinbarung