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Forderungen und schlechte Argumente

Steigende Zinsen, Mieten, Lebensmittelpreise und hohe Energiekosten rufen Sparexperten zum „Bankengipfel“ seitens der Regierung und der Verbraucherschützer auf den Plan. Der Verbraucherschutzverein und deren Chefjurist Peter Kolba fordern als Hilfeaktion für Kreditnehmer in Not und als Prävention für die Zukunft Unterstützungsfonds, unter anderem die rückwirkende Verlängerung der Verjährungsfrist. Als einen der Gründe gibt er an, dass insbesondere vor der Finanzkrise 2002 „Banken, Versicherungen und Finanzberater Häuslbauer und Pensionsvorsorger  in ‚windige Konstrukte von endfälligen Fremdwährungskrediten‘ gehetzt hätten.“ Dafür wurden laut dem VSV an Berater „exorbitante Provisionen“ gezahlt. Der VSV fordert auch wie oben angeführt eine rückwirkende Verlängerung der Verjährungsfrist für Schadenersatz aus falscher Beratung bei langfristigen Anlagen oder Krediten von drei auf dreißig Jahren. Die aktuelle OGH-Entscheidung sieht eine dreijährige Verjährungsfrist für Schadenersatz wegen falscher Beratung vor. Weiters fordert Kolba Unterstützungsfonds für Klagen auf Schadenersatz und Härtefallfonds und gleichzeitig die Verbandsklagelegimitation für den VSV. Dass natürlich auch ein Verbot der Finanzberatung durch intransparente Provisionen auf der Forderungsliste steht, ist selbstredend ein Übergang zu einer transparenten Honorarberatung, das wäre laut VSV aber genehm.

Welche Argumente gegen ein Provisionsverbot sprechen, sind bekannt und werden einen VSV von seiner Forderung auch nicht abbringen. Interessant ist jedoch, dass Fremdwährungskredite eigentlich schon seit 15 Jahren Geschichte sind und der VSV daher eher auf einem bereits toten Pferd reitet.

Hannes Dolzer, Fachverbandsobmann der Finanzdienstleister, hat sich die Forderung des  VSV ebenfalls angesehen und seine Stellungnahme lautet folgendermaßen: „Die Fremdwährungskredite sind seit vielen Jahren Geschichte, wenn man sich die Volumina seitens der FMA ansieht, ist die Aussage auch bestätigt. Herr Kolba übersieht in seiner Argumentation, dass im Verlauf der genannten Jahre auch der Wert der Immobilien erheblich gestiegen ist. Dies hat zur Folge, dass das Netto-Vermögen der damaligen Immobilienkäufer teilweise sogar gestiegen ist. Es sollte berücksichtigt werden, dass sich die Immobilienpreise in der Zwischenzeit um ein Vielfaches erhöht haben.“

Die Provisionen, die an Vermittler gezahlt wurden, können keinesfalls als exorbitant hoch bezeichnet werden, weder damals noch heute. Dies liegt daran, dass Vermittler in der Regel lediglich einen Teil der Bearbeitungsgebühr der Bank erhalten. Zusätzlich zu ihrer Vermittlungstätigkeit übernehmen sie auch Aufgaben wie die Erstellung der Einreichunterlagen und die Beratung der Kunden. Es ist wichtig, anzumerken, dass es eine gesetzliche Obergrenze für Vermittlungsprovisionen gibt. Viele Banken legen ihren Kunden zudem die Provisionen offen, wodurch von Intransparenz keine Rede sein kann.

Die angesprochene Verjährungsfrist von 30 Jahren für behauptete Fehlberatung ist unzumutbar. Das österreichische Recht sieht bereits eine Verjährungsfrist von drei Jahren ab Kenntnis von Schädiger und Schaden vor. Dies bedeutet beispielsweise, dass Personen, die im Jahr 2001 einen Fremdwährungskredit aufgenommen haben, bis Ende 2011 – also insgesamt zehn Jahre – Zeit für eine Klage gehabt hätten. Eine rückwirkende Verlängerung der Verjährungsfristen wäre aus Gründen der Rechtssicherheit und der demokratiepolitischen Bedenken äußerst problematisch. Unternehmen wäre es praktisch unmöglich, Rückstellungen für einen Zeitraum von 30 Jahren zu bilden, und dies würde Finanzdienstleister unverhältnismäßig gegenüber anderen Berufsgruppen benachteiligen.

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