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Nachfolge sichern, Werte erhalten: Wie die Betriebsübergabe für Versicherungsvermittler gelingt.

von Mag. Stephan Novotny

Die Versicherungsbranche steht seit Jahren vor einer doppelten Herausforderung: Einerseits nimmt das Durchschnittsalter der Vermittler stetig zu, andererseits gestaltet sich die Suche nach qualifiziertem Nachwuchs immer schwieriger. Umso wichtiger ist es, sich frühzeitig und vorausschauend mit dem Thema Betriebsübergabe auseinanderzusetzen. Nur so lässt sich ein geeigneter Nachfolger finden und diesen gut bei den Kunden einführen, damit möglichst viele Bestandskunden erhalten bleiben – ein Faktor, der sich letztlich auch positiv auf den Verkaufswert des Unternehmens auswirkt.

Gibt es ein Erfolgsrezept für eine gelungene Übergabe? Wahrscheinlich nicht. Sehr wohl gibt es bestimmte Faktoren, die eine erfolgreiche Nachfolge deutlich begünstigen. Darüber informiert Sie dieser Fachbeitrag und erklärt die wichtigsten rechtlichen Rahmenbedingungen, die es dabei zu beachten gilt. Insbesondere die Unterschiede zwischen Agenten und Maklern spielen im Nachfolgeprozess eine zentrale Rolle.

Betriebsübergabe frühzeitig planen

Eine Betriebsübergabe ist kein spontaner Akt, sondern ein sorgfältig zu planender, strategischer Prozess. Wer frühzeitig damit beginnt – idealerweise drei bis fünf Jahre vor dem geplanten Ausstieg – schafft die besten Voraussetzungen für einen erfolgreichen Übergang und erhöht den Verkaufspreis.

Schon früh sollten zentrale Fragen geklärt werden. Dazu gehört, wer den Betrieb künftig übernehmen soll – ob ein Familienmitglied, ein Mitarbeiter oder ein externer Interessent. Ebenso wichtig ist die Überlegung, ob und in welchem Umfang externe Experten wie Steuerberater oder spezialisierte Rechtsanwälte eingebunden werden. Ein weiterer entscheidender Punkt ist die strukturierte Einarbeitung des Nachfolgers, damit Wissen, Erfahrung und Unternehmenskultur erhalten bleiben. Nicht zuletzt stellt sich die Frage, wie bestehende Kunden langfristig an den Betrieb gebunden werden können, also dem Nachfolger treu bleiben.

Tipp: Eine offene und frühzeitige Kommunikation mit Kunden, Geschäftspartnern und relevanten Stakeholdern schafft Vertrauen und verhindert unangenehme Überraschungen. Besonders für Agenten gilt: Der Versicherer sollte so früh wie möglich in den Übergabeprozess eingebunden werden, um alle vertraglichen und organisatorischen Aspekte optimal abzustimmen.

Regelmäßige Frage: Sind das nicht meine Kunden?

Eine Frage, die im Rahmen der Betriebsnachfolge immer wieder gestellt wird, lautet: „Lassen sich Kunden überhaupt weitergeben oder sogar „vererben“? Die Realität ist nüchtern, aber wichtig zu verstehen: Grundsätzlich gehört der Kunde niemandem. Dennoch haben Makler in der Praxis deutlich bessere Möglichkeiten als Agenten, ihren Kundenbestand im Zuge einer Übergabe weiterzugeben. Der Grund dafür liegt in den juristischen Unterschieden zwischen beiden Vermittlerformen.

Für Agenten gilt, dass der Kundenbestand rechtlich dem Versicherer zuzuordnen ist. Eine Übergabe an einen Nachfolger ist daher nur mit ausdrücklicher Zustimmung der jeweiligen Versicherung möglich und sollte in jedem Fall schriftlich fixiert werden. Hintergrund ist, dass der Agent gemäß § 43 ff VersVG im Auftrag des Versicherers handelt. Die Kunden werden somit Vertragspartner des Versicherers und nicht des Agenten selbst. Infolgedessen kann ein Agent seinen Kundenbestand ohne Einverständnis der Versicherer weder verkaufen, noch vererben oder anderweitig übertragen.

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