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EU-Rat will PEPP wiederbeleben

von Andreas Dolezal

Das Pan-European Personal Pension Product PEPP ist ein 2019 eingeführtes, EU-weites freiwilliges Altersvorsorgeprodukt, das bestehende staatliche und betriebliche Rentensysteme sowie nationale private Altersvorsorgesysteme ergänzen kann. Oder besser gesagt ergänzen sollte. Denn das von der Politik ersonnene Produkt fristet aufgrund mehrerer Konstruktionsfehler ein veritables Schattendasein. Die EIOPA (EU-Versicherungsaufsicht) kennt auf ihrer Internetseite gerade einmal zwei (!) Anbieter von PEPP-Produkten.

Wiederbelebung

In einer Pressemitteilung vom 24. Juni 2026 teilt der EU-Rat mit, dass er PEPP mit einer Überprüfung der Rahmenbedingungen PEPP für Sparer attraktiver, zugänglicher und einfacher gestalten möchte. Bestehende Anforderungen und Gestaltungsmerkmale, die die Akzeptanz des PEPP bisher behindert haben, sollen beseitigt werden. Das hohe Maß an Verbraucherschutz soll gewährleistet bleiben. „Bei richtiger Nutzung haben EU-weite Altersvorsorgesysteme das Potenzial, die Anlagemöglichkeiten für den Ruhestand zu erweitern und gleichzeitig Kapital in die breitere, produktive Wirtschaft zu lenken.“, gibt sich Makis Keravnos, Finanzminister der Republik Zypern, überzeugt.

Konstruktionsfehler beseitigen

Bei Basis-PEPP soll die Pflicht zum Anbieten einer Anlageberatung aufgehoben werden, Beratungen sollen nur mehr auf Wunsch der Kunden erfolgen. Dies sei entscheidend, um Basis-PEPPs zu reinen Ausführungsgeschäften zu machen, die online vertrieben werden können. Fruchtet diese Idee, könnten PEPP zur starken Konkurrenz klassischer Pensionsvorsorge-Berater werden. Die Gebühren-Obergrenze von 1 % p.a. soll aufgehoben werden, da sie derzeit die wirtschaftliche Rentabilität für Anbieter – und die Attraktivität für den Versicherungsvertrieb – massiv einschränkt. Weiters sollen Anlegebeschränkungen aufgeweicht werden, um Basis-PEPP flexibler zu machen.

Geduld gefragt

Die Überarbeitung der lebenden Leiche PEPP zieht sich seit Jahren wie Kaugummi dahin. Erst 2027 soll es das überarbeitete PEPP geben. Ob sich Anbieter, Anleger und Vermittler dann mehr dafür interessieren als in der Vergangenheit, bleibt abzuwarten.

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